Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

sozialhilfe und schwanger

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: sozialhilfe und schwanger

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Guten Tag!Ich bin im Eziehungsurlaub mit meinem ersten Kind und beziehe Sozialhilfe.Nun bin ich wieder schwanger und mmöchte gerne wissen, ob mein Anspruch schon in der Schwangerschaft erhöht ist. Ich hoffe Sie können mir helfen.Vielen Dank.Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Guten Tag, nach meiner Meinung nicht. Aber Auskunft erteilt das für Sie zuständige Sozialamt. N. Bader


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Hallo Silke !! Ich habe damals als ich mit meinem Kind schwanger war auch Sozialhilfe bekommen. Du hast Anspruch auf Geld für Kindersachen bzw für Umstandsmode. Das waren bei mir glaub ich 150,- Die bekommst du und musst dann aber nachweisen, dass du dafür auch Umstandsmode etc gekauft hast. Ich habe mir damals von meiner Schwester eine Quittung geben lassen, dass sie mir Umstandssachen in der Höhe verkauft hat. Du kannst dir das Geld dann besser einteilen und wenn du noch Sachen hast, dann kannst du lieber noch was anderes kaufen was du benötigst. Ausserdem hast du ab 2 Kindern auch einen Anspruch auf eine Waschmaschine, falls du keine hast. Und einen Mehrbedarf hatte ich in der SS auch schon, habe also ein paar DM mehr bekommen, weil man ja mehr essen muss und gesund essen usw. Wenn das Baby da ist, bekommst du dann jaeh mehr Geld. Mehr fällt mir im Moment nicht ein und damals habe ich in Schleswig-Holstein gelebt. Es ist ja auch von Bundesland zu B. unterschiedlich. Da musst du einfach mal nett nachfragen und den Beamten davon überzeugen, dass du das brauchst. Alles Gute und viel Erfolg Grüße aus Bonn Coxy


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hallo, unter http://tacheles.wtal.de/ kannst du das mal ausrechnen.


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