Mitglied inaktiv
Hallo! Habe am 17.08.2003 eine Tochter geboren. Bin alleinerziehend. Bekomme zur Zeit meine Wohnung vom Sozialamt bezahlt. Mache nun seit dem 15.09.2003 an der Abendschule mein Abitur nach. Habe heute ein Schreiben vom Sozialamt bekommen dass ich Bafög beantragen soll. Bei Bafög wird ja der Verdienst meiner Eltern mit angrechnet, höchstwahrscheinlich müssen dann meine Eltern für mich zahlen. Nun habe ich mit meinen Eltern keinen Kontakt und möchte es auch weiterhin nicht, ich möchte auch nicht dass meine Eltern für mich zahlen müssen da ich ja schließlich ein eigenes Leben führe und auch ein Kind habe. Will nicht von meinen Eltern abhängig sein. Ich glaube meine Eltern denken da genauso. Was soll ich nun machen. Muß ja dann evtl. auch die Schule abbrechen und Arbeitslogengeld beantragen. Möchte aber auf jeden Fall mein Abitur machen, will ja später was vernünftiges lernen und nicht mein Leben lang von der Sozialhilfe leben. Lieben Gruß Magda
Hallo, lt. Gesetz sind zunächst die Verwandten zum Unterhalt verpflichtet. Der Kindsvater 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Wegen dem BafoeG bitte schauen bei http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sorry, ich weiß das ist frech, aber nur weil die Eltern nicht zahlen sollen, soll eine völlig unbeteiligte Bevölkerung drauflegen?... Man hat nun mal die Verantwortung für sein Fleisch und Blut.. geht ihnen ja später genauso, sollte mal was mit den Eltern sein und diese müssten ins Heim...Da werden Sie auch "rangezogen", wenn das Geld nicht schickt. Aber das mal beiseite.. ich dachte immer, daß wenn man Kinder unter 7 Jahren hat, die "Großeltern" finanziell nicht "belangt" werden können... LG und nix für ungut Bärlesmama
Mitglied inaktiv
Eigentlich muß doch der Kindsvater für Dich und Dein Kind zahlen!
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