Hallo Frau Bader,
meine älteste will nun Studieren und sie kümmert sich aktuell ebenfalls um ihren Bafög Antrag.
Nun ist es jedoch so, dass meine Tochter seit 3 Jahren, auf eigenen Wunsch hin, keinen Kontakt mehr zum Vater hat.
Dies liegt daran, dass dieser sich seit der Trennung extrem unkooperativ zeigt. Es musste z.B. zur Kontoeröffnung erst Gerichtlich die Unterschrift angeordnet werden. Er weigerte sich .
Aktuell ist es so, dass wir den Vater auf keinem Wege ( Telefon, Handy,WhatsApp, Mail etc. ) erreichen. Wir werden permanent weg gedrückt und/ oder blockiert ( selbst, als mein Sohn nach einem Unfall vor 14 Tagen im Krankenhaus war, konnten weder wir, noch das Krakenhaus ihn erreichen. Alle wurden weggedrückt.)
Nun hat meine Tochter Angst, er weigert sich schon wieder.
Sie hat ihn nun, per Einschreibe und mit Fristsetzung zum 22.8.18 , gebeten, ihr alles erforderliche zu zuschicken.
Ich hoffe einfach mal, wir machen uns umsonst Sorgen, und es kommt alles komplett und richtig an.
Aber was, wenn er sich wieder weigert? Was muss meine Tochter dann tun? Anwalt ist klar.
Gibt es sonst noch etwas, was wir tun können? ( ich weiß, eher Töchterlein selbst, aber Mama unterstützt ja doch ;-) )
Danke und LG
von
brittachen
am 08.08.2018, 13:17
Antwort auf:
Ich habe auch eine Frage zu Bafög
Hallo,
das BäföG-Amt kann ihn auffordern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2018
Antwort auf:
Ich habe auch eine Frage zu Bafög
Wir hatten ähnliche Befürchtungen.
Tochter war beim Bafög-Amt ihrer Uni und dort wurde ihr folgende Auskunft erteilt:
Notfalls wird Bafög unter Vorbehalt bezahlt, bis der säumige Elternteil Auskunft gibt. Der Antrag muß aber fristgerecht - notfalls ohne die Unterlagen des KV - eingereicht werden, sonst wird nicht rückwirkend berechnet. Das Bafög-Amt bot sogar an, den KV selber anzuschreiben, aber ich weiß nicht, ob das alle machen oder ob die dort nur besonders nett sind.
Deine Tochter sollte sich zeitnah mit der Bafög-Stelle ihrer Uni in Verbindung setzen und denen ihr Problem schildern. Evtl. auch alle bereits vorhandenen Unterlagen schon mal abgeben.
Darüber hinaus gibt es wohl eine Stiftung, die einspringt, wenn der Bafög-Antrag an der Unauffindbarkeit eines Elternteils scheitert, aber darüber weiß ich nichts Näheres. Erstens traf es nicht zu und zweitens hat der KV dann doch die Unterlagen geschickt. Allerdings mit den u.g. Auflagen.
Ist das Kind schon 18? Bei U18jährigen würde ich auch mal das Jugendamt einbeziehen.
Zahlt er Unterhalt? Dann hilft vielleicht der Hinweis, daß er wegen dem Bafög evtl. weniger zahlen muß ;-).
von
Strudelteigteilchen
am 08.08.2018, 13:27
Antwort auf:
Ich habe auch eine Frage zu Bafög
Hey,
ich hatte damals einen ähnlichen Fall.
Da mein Vater teilweise den Antrag nicht (bzw. zu spät ausgefüllt hatte) wurde ich von meinem Sachbearbeiter zu einem weiteren Sachbearbeiter weitergeleitet, bei dem ich dann einen weiteren Antrag ausfüllen musste.
Wichtig war: Ich musste NACHWEISEN, dass ich ihn angeschrieben haben (Einschreiben mit Rückschein) ansonsten wäre es nicht gegangen.
Damalige Vorgehensweise vom Studentenwerk: Nochmal anschreiben mit Fristsetzung und ansonsten hätten die in meinem Namen geklagt.
Du siehst die kennen das Prozedere schon.
LG
von
Mausi-Jolly
am 08.08.2018, 18:33