Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / BAföG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld / BAföG

seika

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Sehr geehrte Frau Bader, unser viertes Kind kommt 14 Mai 2016, mein Mann hat von August bis Januar sein Meister gemacht und wir haben BAföG bekommen. Mein Mann will auch Elternzeit nehmen, der BAföG fällt aber genau in die 12 Monate. Wird der BAföG als null gezählt oder als Einkommen. Zudem noch eine frage unsere Kleine ist 02.07.2015 geboren. Davor hab ich auch gearbeitet. Welches Elterngeld erhalte ich? Nur 300,00 € oder mehr. Da werden wenn ich richtig verstanden hab Monate herangezogen, wenn ich ausrechne ca. 4 Monate. Richtig? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Bafög wird bei der Berechnung des Elterngeldes nicht als Einkommen betrachtet. Andersherum wird das Elterngeld aber bei der Berechnung des Bafög als Einkommen angerechnet: Lediglich der Sockelbetrag von 300 Euro bleibt anrechnungsfrei. Alles, was an Elterngeld darüber hinaus geht, wird bei der Berechnung des Bafög berücksichtigt und reduziert dieses entsprechend. Liebe Grüße NB


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