Frage: Frage zur Rückzahlung vom Bafög

Hallo Frau Bader. Aufgrund folgender Lage wende ich mich an Sie, um ein paar hilfreiche Tipps zu bekommen: Ich befinde mich aktuell in einer schulischen Ausbildung in der Altenpflege. Diese Ausbildung musste ich aufgrund meiner Schwangerschaft pausieren und bin seit Mitte November im absoluten Beschäftigungsverbot. Soweit ich informiert bin, muss das Bafögamt, ab dem Zeitpunkt des Beschäftigungsverbot, mir noch 3 Monate Bafög zahlen. Nun kam im März diesen Jahres eine Aufforderung vom Bafögamt, dass ich das Geld für diese 3 Monate zurückzahlen soll, obwohl meine zuständige Schule ein Beschäftigungsverbot aussprach, ich dafür unterschrieb und sie diese Unterlagen auch zum Bafögamt schickten. Leider sah es die zuständige Sachbearbeiterin nicht ein und meinte, ich wäre die ganze Zeit unentschuldigt, obwohl sie das Schreiben der Schule mit dem Beschäftigungsverbot bekommen haben. Nun hat das Bafögamt das Landesamt für Finanzen als Vollstrecker beauftragt und ich soll diese Zahlung von 1310,40Euro tätigen. Leider habe ich keinen Widerspruch eingelegt und nun ist die Frist um. Ich sehe mich in meiner Situation im Recht, da alles eingereicht worden ist. Ich bitte Sie um Hilfe, vielleicht kann man die Sache noch retten. Lieben Gruß Angelique

von Angelique_97 am 18.06.2018, 18:54



Antwort auf: Frage zur Rückzahlung vom Bafög

Hallo, wieso konnten Sie denn die Schule nicht besuchen? Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2018



Antwort auf: Frage zur Rückzahlung vom Bafög

Mit dem Bafög Amt muss man Kontakt aufnehmen, BEVOR man die Ausbildung unterbricht, damit sie prüfen können, ob die Unterbrechung wirklich notwendig ist. Gerade in dem Beruf Altenpflegerin wäre das eine wichtige Einzelfallprüfung gewesen. Wenn man mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, muss man selbstverständlich innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen. Tut man das nicht, wird die Entscheidung rechtskräftig. Ich sehe da einige Versäumnisse, die eindeutig auf deiner Seite liegen.

Mitglied inaktiv - 18.06.2018, 20:11



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