claudi700
hallo zusammen, ich habe eine frage bzgl. bafög (und frage hier für einen cousin von mir). situation: cousin war mit seiner partnerin nicht verheiratet. aus der beziehung ging eine tochter hervor. die eltern haben sich vor 5 jahren getrennt. kind hat heuer ihr abi gemacht und will nun studieren. die mutter hat abr und alleiniges sorgerecht. mein cousin hat nun das formular (formblatt 3) zur bafög-beantragung erhalten und möchte dieses direkt abgeben, also ohne dass die mutter des kindes seine daten bzgl. verdienst in die finger bekommt. kann er das so machen? kann er sich auf eine gesetzliche regelung berufen? ich muss dazu sagen, dass er immer den erforderlichen unterhaltssatz gezahlt hat, es gab hier nie probleme. er will sich nicht aus der verantwortung stehlen, aber seine ex ist - nett formuliert - sehr schwierig. ihm geht es einfach um den schutz seiner daten.... danke und lg claudia
Hallo, das ist unüblich, aber ich würde es einfach machen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich würde das einfach mal die zuständige Bafög-Stelle fragen. Die müssen das ja dem eigentlichen Antrag zuordnen können. LG Lilly
Strudelteigteilchen
Aus der Berechnung des Bafög-Satzes geht doch dann sein Einkommen eh hervor. Meine Tochter ist über 18 und kümmert sich daher ganz grundsätzlich selber um ihren Bafög-Antrag. Aber, wie das so ist auf dem Weg in die Selbstständigkeit, manchmal braucht man bissi Hilfe. Zum Beispiel habe ich - auf ihren Wunsch hin - ihren WG-Mietvertrag gegengelesen, damit das alles seine Richtigkeit hat. Sie mußte ihrem Vater versprechen, daß ich weder seine Einkommenserklärung noch die Berechnung jemals zu Gesicht bekomme, damit ich nicht weiß, was er verdient. Das Kind hält sich akribisch daran - und fühlt sich sehr alleingelassen, weil sie mich nicht um Hilfe bitten darf, wenn ihr etwas im Bescheid nicht klar ist. Nach dem ersten Antrag hat sie geheult, weil sie sich von dieser Heimlichtuerei überfordert fühlte.
claudi700
vielen dank, werde ich so weitergeben :-)
Wunschbaby2018
Ich denke, dass er natürlich die Unterlagen direkt an die BAföG-Stelle schicken kann, es kann ihn einfach in der Praxis keiner daran hindern und seine Unterschrift ist ja drauf, sodass das dort akzeptiert wird. Aber wenn die Mutter neugierig ist, dann geht sie einfach mal selber bei der BAföG-Stelle vorbei für eine Akteneinsicht, und lässt sich dann die Blätter mit den Einkommensunterlagen vom Mann von der Sachbearbeiterin kopieren. Die Sorgeberechtigte vom antragstellenden Minderjährigen hat doch schließlich in allen Verwaltungsvorgängen, die das Kind betreffen, ein Akteneinsichtsrecht. Wenn die Antragstellerin minderjährig ist, dann hat die Minderjährige ein Akteneinsichtsrecht; und die kann ja die Mutter zur Akteneinsicht mitnehmen und einwilligen, dass die Mutter auch mit reinschauen darf - oder ihr einfach kopierte Seiten zuhause vorzeigen.
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