Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht

Frage: Sorgerecht

Mitglied inaktiv

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Hallo frau Bader Ich bin in der 25 ssw und mache mir jetzt schon ein paar Gedanken mein ex ist Drogensüchtig vor allem cannabis er konsumiert aber auch speed und kokain und hat auch ein Aggressions und gewallt Problem ich habe angst wenn ich daran denke das er teils das sorgerecht bekommen könnte ich möchte es ihm nämlich nicht geben und ich frag mich was es für Möglichkeiten gibt wie funktioniert ein Umgang und was ist mit dem Sorgerecht darf ich das für mich behalten ?. Ich bin am 06.04.2021 in eine teilstationäre mutter Kind Einrichtung gezogen und stehe auch schon mit dem Jugendamt im Kontakt und die wissen auch schon über diese Situation bescheid Ich bedanke mich schonmal im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werfen hier verschiedene Begrifflichkeiten durcheinander. Nach der Geburt haben Sie das Sorgerecht alleine, er kann es jedoch gerichtlich beantragen. Sorgerecht bedeutet, wesentliche Entscheidungen das Kind betreffend gemeinsam auszuüben. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind seine Chancen, dieses gerichtlich zu bekommen,sehr gut. Da müssten ihm die BtM die Geschäftsfähigkeit genommen haben, was eher unwahrscheinlich ist. Die nächste Frage betrifft das Umgangsrecht. Hier stellt sich die Frage, ob sein Lebenswandel dazu führt, dass nicht genug für das Kind sorgen kann, wenn er gekifft ist. Wenn er also ein Antrag auf Umgang stellt, müssen sie dafür sorgen, dass das Gericht von seinem Alkohol bzw. Drogenkonsum erfährt und ihm das Umgangsrecht nur betreut einräumt. Das bedeutet, dass jemand vom Jugendamt oder jemand Ähnliches während der Ausübung des Umgangsrechtes dabei ist, bis er bewiesen hat, dass es alleine schafft. Liebe Grüße NB


mellomania

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das sorgerecht hast erstmal du. er kann es beantragen später. ob er es bekommt liegt nicht in deiner hand. als vater angeben solltest du ihn, da das kind unterhaltsberechtigt ist. und du auch. wenn du ihn wissentlich verschweigst machst du dich unter umständen strafbar. umgang kann übers jugendamt begleitet erfolgen. das wird zeigen wie er sich macht. seine vergangenheit tut da nix zur sache. sondern die umgänge selber. das jugendamt kann diese begleiten und sehen wie es läuft.


mellomania

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das sorgerecht hast erstmal du. er kann es beantragen später. ob er es bekommt liegt nicht in deiner hand. als vater angeben solltest du ihn, da das kind unterhaltsberechtigt ist. und du auch. wenn du ihn wissentlich verschweigst machst du dich unter umständen strafbar. umgang kann übers jugendamt begleitet erfolgen. das wird zeigen wie er sich macht. seine vergangenheit tut da nix zur sache. sondern die umgänge selber. das jugendamt kann diese begleiten und sehen wie es läuft.


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