Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht

Liebelein1986

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Hallo. Kann ich obwohl ich verheiratet bin und mein Mann und ich das Sorgerecht teilen, das alleinige Sorgerecht beantragen? Zum jetzigen Zeitpunkt möchte mein Mann sich nicht scheiden lassen. Dennoch möchte ich einige Vorkehrungen treffen und dszu gehört das alleinige Sorgerecht. Ist das möglich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das regelt § 1671 BGB: § 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern (1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit 1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder 2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Liebe Grüße NB


Mamamaike

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Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, ist das bei verheirateten Paaren nicht möglich. Außerdem haben auch getrennte Elternteile grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht, wenn dem nicht gewichtige Gründe (die belegbar sein müssen) dagegen stehen. Abgesehen davon würde ich das als Elternteil als massiven Vertrauensbruch empfinden und quasi als Einleitung der Scheidung. Viele Grüße


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