hexelchen
Hallo. Ich frage mich, wie das Sorgerecht gehandhabt wird,wenn der Vater keine Vaterschaft anerkannt hat bzw wenn er dies tut,hat er dann automatisch auch das Sorgerecht? Oder muss die Mutter dazu ihre Zustimmung geben? Welche Rechte hat der Vater ,sobald er die Vaterschaft anerkennen lässt? LG
Hallo, wenn der nichteheliche Vater die Vaterschaft anerkennt, ist er offiziell der Vater. Er hat damit Rechte (Umgangsrecht) und Pflichten (Unterhalt, Erbrecht) das sind nur beispielhafte Aufzählungen. Die elterliche Sorge hat er damit nicht automatisch, er kann sie jedoch beantragen. Liebe Grüße NB
Andrea6
Wer keine Vaterschaft anerkannt hat besitzt weder Sorge- noch Umgangsrecht. Sobald der Vater die Vaterschaft anerkannt hat besitzt er ein Umgangsrecht, unabhängig vom Sorgerecht, das er gesondert beantragen muß. Dies wird ihm nur aus schwerwiegenden Gründen verweigert werden können, die Mutter muß auch nicht zustimmen. Er hat außerdem Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und der Mutter.
Felica
Ohne anerkannte oder gerichtlich festgestellter Vaterschaft kein Sorgerecht, nicht mal ein Umgangsrecht. Der Mann hat rechtlich nichts mit dem Kind zu tun, keine Rechte, keine Pflichten.. Er muss aber deshalb keinen Unterhalt zahlen. Kind kann ihn nicht beerben und hat beim Ableben des Vaters auch keinerlei Ansprüche wie Halbwaisenrente. Die Anerkennung oder Feststellung sorgt dafür das der Mann erst zum rechtlichen Vater wird. Bei ehelich geborene Kinder wird der Ehemann immer erst zum Vater, selbst dann wenn die Eltern getrennt leben und er es nicht ist. zur Vaterschaftsanerkennung ist die mütterliche Zustimmung oder die eines Richters nötig. Sorgerecht muss der Mann beantragen wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Sind sie verheiratet, bekommt er es automatisch mitgesprochen. Die ledige Mutter kann widersprechen, dann muss ein Gericht entscheiden. Faktisch ist es aber so das die Väter vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht fast immer zugesprochen werden. es bringt also selten etwas dagegen was zu machen. Sorgerecht bedeutet, das Elternteil darf mit bestimmen. In Dingen die über den normalen Alltag hinausgehen. Alltagsdinge darf der Elternteil wo das Kind lebt in der Regel alleine bestimmen. Aufenthaltsbestimmungsrecht legt fest bei wem das Kind lebt. ist im Normalfall, außer ein Gericht hat es anders festgelegt, Bestandteil des Sorgerechts. Umgangsrecht hat der Mann sobald er als Vater feststeht, auch dann wenn er kein Sorgerecht hat. Ausnahme ein Gericht verbietet den Umgang.
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