beni28
hallo fr. bader meine frage ist wer hat das sorgerecht wenn man die vaterschaft annerkannt hat beim standesamt von geburt an haben wir dann beide das sorgerecht denn wir sind nicht verheiratet. wie zähl ich dann als mutter ( ALLEINERZIEHEND)??????? WIE ist es denn überhaupt wenn man nur zusammen lebt mit dem kindes vater und nicht verheiratet ist??? ??? ODER WENN MAN generell ALLEINE LEBT MIT DEM kind???? GENERELL wie läuft dies ab wie sieht man denn allgemein diese situation. denn das kind hat denn nachnamen des vaters. danke um ihre antwort
Hallo, warum schreien Sie denn so? Grds. hat, wenn die Mutter nichts anderes unterschreibt, zunächst die Mutter alleine das Sorgerecht. Das kann sich bei Ansprüchen des Vaters ändern. Wenn sie nicht mit dem Vater zusammenlebt, ist sie alleinerziehend. Mit dem Namen hat das nichts zu tun. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wenn ihr nicht unterschrieben habt, daß ihr das sorgerecht teilt, dann hast du das alleinige. wenn man verheiratet ist haben automatisch beide das sorgerecht. ggf kann ein nicht verheirateter vater das gsr beantragen. die mutter muß zustimmen, kann aber gründe anbringen, die zustimmung zu verweigern. mit dem nachnamen des vaters hat das nichts zu tun..... was möchtest du noch über das sorgerecht wissen?
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