Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine sehr wichtige Frage. Ich habe zwei kinder und das gemeinsame sorgerecht mit dem vater was ich nicht mehr möchte. Grund: Wir hatten eine riesen streit so das ich ihn aus meiner wohnung rausgeschiessen habe, da er meinte das er vor den kindern Mord drohnungen aussprechen und Sich vor den kindern ein messer an den Bauch halten müsste. Nachdem ich ihn dann aus der wohnung geschießen und seine sachen gepackt habe ist er wieder in meine wohnung durch das fenster eingedrungen. Er hatte den schlüssel meiner wohnung und da ich das wusste habe ich die türe von innen zu geriegt. darauf hin hat er erstmal an der türe randerliert und keinesweg an die kinder gedacht. Ich hatte so eine angst das ich die polizei gerufen habe die auch direkt gekommen sind! Ich habe denen dann auch das mit den mord drohungen und den messer und so erzählt. Naja und ich möchte nicht das er nochmal mit meinen kindern alleine ist davor habe ich echt angst. daher meine frage, kann ich das gemeinsame sorgerecht wieder rückgänging machen??? Ich möchte keinen ontackt mehr zu ihm haben! Was kann ich tun?
Hallo, 1. Die Polizei kann ihm zeitlich begrenzt das Haus verbieten 2. Machen Sie gerichtlich eine einstweilige Anordnung, dass er sich Ihnen nicht nähern darf (das muss nicht auch die Kinder betreffen) 3. Die Rückgängigmachung wird schwierig, zumal Sie es wahrscheinlich nicht beweisen können. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
so einfach ist das nicht mit der aberkennung des sorgerechts. du kannst es versuchen, da du auch zeugen der randale hast, in form von polizei. massive kindeswohlgefährdung wird aber schwer zu beweisen, auch wenn du angst um die kinder hattest, richtete sich die aggression eher gegen dich und sich selbst. also selbst wenn du ( mit hilfe eines anwalts vor ort ) durchkommen solltest, das umgangsrecht wird ihm niemals aberkannt werden. es gibt auch die möglichkeit des betreuten umgangs, da kann dir das jugendamt dabei helfen. du mußt keinen kontakt zu ihm haben, die kinder aber schon. dabei mußt du unterstützend zur seite stehen. tat1: jugendamt anrufen, sachverhalt schildern.
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