Mitglied inaktiv
Hallo, mein Sohn ist 3 Monate, vor 2 Wochen wurde mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen, da der Vater leider des öfteren betrunken war und bei seinen Besuchen mich und das Kind beschimpfte und einmal sogar schlug. Er zeigte danach dann auch nie wieder interesse und verweigerte mir nötige Unterschriften. Heute Morgen um 7 rief er mich(vermutlich mal wieder betrunken) an und teilte mir mit das er seinen Sohn diese Woche für 2 Stunden sehen will. Muss ich ihm das Baby aushändigen oder ihn hier in dei Wohnung lassen? Ich hoffe nicht! Ich habe gehört das es betreuten Umgang beim JA gibt. WIe würde sowas ablaufen? Ich stille außerdem noch voll und mein Sohn akzeptiert keine Flasche und kommt teilw. stdl...außerdem habe ich generell kein gutes Gefühl die beiden alleine zu lassen, geschweige denn mit ihm hier in der Wohnung zu sein. Ich hoffe sie können mir einen rat geben.
Hallo, grundsàtzlich hat er ein Umgangsrecht. Aber nicht, wenn es dem Wohl des Kindes entgegensteht. Ich wùrde zunàchst mal versuchen, so vile Beweise wie mòglich zu sammeln. Und das JA einschalten. Im Notfall bleibt nur der Weg zum Gericht Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, betreuten Umgang kannst du übers Jugendamt beantragen, aber auch die Caritas und andere soziale Einrichtungen bieten das an. Die Konditionen sind allerdings unterschiedlich! Bei mir hat irgendwann der Richter eine "neutrale Person" bestellt, die den Umgang überwachen sollte. Das hat aber auch nur mit dieser Person funktioniert. Nachdem sie nicht mehr dabei war, war der Kontakt genauso ein Fiasko wie vorher. VlG Annette
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was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
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