Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn (3 Jahre). Der Kindsvater hat die Vaterschaft anerkannt, als der Kleine ca. 1,5 Jahre alt war.Wir leben getrennt und er kann seinen Sohn sehen wann er will, d.h. wir haben keine festen Besuchszeiten. Nun möchte er schon seit einiger Zeit dass wir uns das Sorgerecht teilen. Aus diversen wichtigen Gründen möchte ich dies aber nicht. Ich möchte nun gerne wissen, ob ich dazu verpflichtet bin, das Sorgerecht zu teilen bzw. mich äußern muss, warum ich das nicht möchte. Desweiteren ist das alleinige Sorgerecht ja ungeschrieben. Ist es nötig, dass ich mir dies von den Behörden schriftlich bestätigen lasse. Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße GritEs
Hallo, nein. Wenn SIE es nicht beantragen, haben Sie das alleinige Sorgerecht. Und daran kann niemand außer Ihnen etwas ändern. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du bist zu gar nichts verpflichtet. Es sei denn, der Kindsvater geht vor Gericht und kann dort zweifelsfrei belegen, daß die gemeinsame elterliche Sorge unbedingt für das Kindeswohl wichtig ist. Das wird ihm kaum gelingen. Einige Stellen verlangen inzwischen einen Nachweis über die alleinige elterliche Sorge. Dies kann man sich beim Jugendamt bestätigen lassen. Viele Grüße Désirée
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