Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht

Frage: Sorgerecht

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Ich lebe seit November 04 von meinem Nochmann getrennt. Zur Scheidung kommt es in paar Wochen *starkhoff* Er ist inhaftiert und muss wohl noch bis mitte 2008 (bei guter Führung) bzw. bis 2010 in der jva sitzen. Wir haben keinerlei Kontakt mehr. Von meiner Seite aus sind die Dinge zu schwerwiegend. Ich lebe seit 1 1/2 J. auch in einer neuen Partnerschaft. Meine zwei Mädchen sind 4 und 2 1/2 Jahre alt. Bislang habe ich mit meinem Nochmann das gemeinsame Sorgerecht. 1)Habe ich eine Chance auf das alleinige Sorgerecht und kann ich mich dabei an meine Scheidungsanwältin wenden? Hinzu kommt dass meine Nochschwiegereltern die Kinder jedes 3. Wochenende für eine Nacht (meist Sa - So) holen. Jedoch geschieht das sehr unregelmässig. Oft bekommen ich 3 Tage vorher abgesagt, bzw. wird es verschoben. Es kommt so häufig vor, dass Planungen meinerseits dann fehl schlagen. Bislang war ich gutmütig doch jeder empfiehlt mir auch da einen Riegel vor zu schieben und sie die Großeltern auch an mündl. Abmachungen halten müssen. Sie sind mitte 40 Jahre und oft habe ich das Gefühl sie machen es mit Absicht, weil ich mich von ihrem einzigen Sohn getrennt habe. Wäre es besser durch meine Scheidungsanwältin dies schriftl. abdecken zu lassen damit die Grosseltern mich nicht immer ständig versetzen können? Auch die Große Tochter wird oft stur wenn sie zu den Großeltern muss, da sie wohl den Papa immer besuchen. Ich weiss nicht mehr war richti und falsch ist... wie ich handeln soll damit es allen gut geht *seufz* LG Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB


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