Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte da mal eine Frage... Ich habe mich vom Vater meines Babys getrennt. Es ist zwar erst im November soweit aber ich würde gerne wissen wie das mit dem Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht ist. Wenn er dann die Vaterschaft anerkennt, haben wir dann automatisch beide das Sorgerecht oder wie ist das. Ich hätte nämlich gerne das alleinege Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was habe ich da für Möglichkeiten? Schon mal vielen Dank GLG Daisy
Hallo, wenn Sie nicht zustimmen, hat er weder Sorgerecht noch ein Redht am Namen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Wir hatten uns zwar nicht getrennt,aber als mein Mann(nach der Geburt waren wir noch nicht verh.)die Vaterschaft anerkannt hat,hatte ich trotzdem das alleinige Sorgerecht! Man kann es natürlich auch so machen das du ihm die hälfte überschreibst,aber das willst du ja eben NICHT!!! Mach dir keine Sorgen solange du nichts dafür unterschreibst ,behälst du das alleinige Sorgerecht. mfg mama1000
Mitglied inaktiv
Bei unverheirateten Paaren kann man bereits während der SS eine Vaterschaftsanerkennung machen das Sorgerecht liegt trotz allem bei der Mutter alleine man kann es zwar auch aufteilen jedoch muss das dann auch beim JA von der Mutter unterschrieben werden.Wenn ihr nur die Vaterschaftsanerkennung gemacht habt ist das nur gut für dich damit ist er dem Kind zum unterhalt verpflichtet. Das Sorgerecht hast du aber alleine.
Mitglied inaktiv
Vaterschaftsanerkennung hat nix mit Sorgerecht zu tun. So lange du ihm auf dem Jugendamt nicht ausdrücklich das Sorgerecht erteilst hast du das alleinige Sorge - und Aufenthaltsbestimmungsrecht, es sei denn ihr seid verheiratet, dann bekommt er das Sorgerecht automatisch mit der Geburt des Kindes. LG
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