Mitglied inaktiv
Hallo, ich wollte heute für meine Tochter ein Sparbuch eröffnen. Dort wurde mir gesagt, dass der Vater mitunterschreiben muss, oder ich eine Bescheinigung vorlegen muss, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Ich lebe mit dem Vater zusammen (nicht verheiratet), er hat auch die Vaterschaft anerkannt. Laut Aussage vom Standesamt können wir beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dieses haben wir aber nicht getan. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe, oder liege ich falsch damit ?? Und wo bekomme ich eine Bescheiigung dafür, brauche ich sowas überhaupt ?? Ich will dn Vater nicht "übergehen", aber ich habe mich geärgert, dass ich kein Sparbuch eröffnen konnte. Vielen Dank Nicole
Hallo, wenn nichts anderes beantragt ist, haben Sie alleine das Sorgerecht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo!! Als Mutter eines nichtehelichen Kindes hast du das alleinige Sorgerecht ausser ihr habt es geändert! Also bei mir war das mit dem Sparbuch für meinen Sohn kein Problem denn bei uns hat das keiner verlangt(eine unterschrift von meinem Verlobten). Aber es kann ja möglich sein das du eine andere Bank hast als wir!*lol* MFG pepy
Mitglied inaktiv
Diese Bescheinigung wird immer öfter verlangt und kann beim Jugendamt angefordert werden. Viele Grüße Désirée
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