Mitglied inaktiv
Hallo ich wollte mal wisse unter welchen umständen das Jugendamt ein Kind aus der Familie nehmen darf. Ich lese immer gefärdung von Kindeswohl?! Ich frage mich immer was damit gemeint ist? Und auserdem möchte ich gerne wissen ob das Jugendamt einfach so reinkommen darf und das Kind einfach mitnehmen kann? Kann man da etwas mit dem anwalt dann ausrichten gibt es eine gerichtliche anhörung bevor das KInd weggenommen wird? Ich hab zwar nichts zu befürchten seitens des Jugenamtes, aber es würde mich einfach Interessieren. MIt besten Dank KIM
Hallo, wenn die Mutter/ Eltern das Kindswohlinteresse aus irgendeinem Grund (Unterernährung, Verwahrlosung, Prügel, Drogen etc.)nicht gewährleisten kann, kann das Jugendamt auch ohne Vorankündigung eingreifen, wenn Gefahr im Verzuge ist. Gruß, NB
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