Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich gelte als allein erziehend und lebe mit meinem Sohn in einer eigenen Wohnung im Haus meiner Eltern. Der Vater des Kindes arbeitet unter der Woche ca. 300km weit weg. Ist also nur von Freitag Nacht bis ca. Sonntag Mittag hier. Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn. Nun habe ich mir Gedanken gemacht, wie es mit der Sorge für meinen Sohn aussehen würde, sollte mir einmal etwas zustoßen (Tod oder schwere Krankheit) und ich mich dadurch nicht mehr um meinen Sohn kümmern könnte. Bekommt das Kind dann einen gesetzlichen Vormund oder muß gar in ein Heim? Oder kann der Vater dann das Sorgerecht beantragen und hätte er dann auch eine Chance es zu bekommen? Oder könnten die Großeltern, zu denen das Kind täglich Kontakt hat, das Sorgerecht beantragen? Wäre es ratsam ein Schriftstück aufzusetzen, in dem ich festlege, wie ich das im Falle des Falles mit dem Sorgerecht geregelt haben möchte? Wenn ja, reicht das formlos oder muß ich das amtlich beglaubigen lassen? Ich möchte das Sorgerecht jetzt nicht mit dem Vater teilen um eventuelle Scherereien zu vermeiden, sollten wir uns einmal nicht mehr gut verstehen. Für mich selbst habe ich vor eine sogenannte Vorsorgevollmacht zu schreiben, um alle Entscheidungen bzgl. Lebenserhaltungsmaßnahmen, mein Vermögen oder ähnliches auf meine Eltern zu übertragen. Könnte ich hier auch vermerken, was mit dem Sorgerecht für meinen Sohn passieren soll. Es könnte ja sein, das ich (z.B. durch Krankheit) nur vorübergehend das Sorgerecht nicht ausüben kann. Entschuldigung für die Länge. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
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