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Guten Abend Frau Bader, ich habe mich vor 1 1/2 Jahren von meinem Mann getrennt, sind noch nicht geschieden, haben für die beiden Kinder, die bei mir leben gemeinsames Sorgerecht. Nun habe ich einen neuen Lebenspartner und möchte gern wissen, ob die Möglichkeit besteht, dass er das Sorgerecht für meine Kinder erhalten kann. Wie ist es in einer Lebensgemeinschaft, wie nach einer eventuellen 2.Heirat, kann er meine Kinder adoptieren, hat er somit automatisch das Sorgerecht? Lieben Dank für Ihre Informationen
Hallo, er kann das Sorgerecht nur durch Ehe + Adoption bekommen. Und da muss der Vater u die Kinder (je nach Alter) zustimmen Liebe Grüsse, NB
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Adoption geht nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters. Sonst keine Chance. LG
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Ja, so weiß ich es auch. Der KV muss zustimmen. Würde er das?
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Hallo Nur nach Hochzeit und mindestens ! einem Jahr Ehe. Der leibliche Vater muss zustimmen und die Kinder müssen nachweislich ! eine Vater -Kind Beziehung zu dem neuen Mann haben. Ansonsten hat er vorher keinerlei Rechte an dem Kind, aber ab Heirat die Pflicht sie zu versorgen in der Ehe. Will sagen : Ab Hochzeit gebe es keinen Unterhaltsvorschuss mehr zum Beispiel. Achso, die Kinder müssen darüber aufgeklärt werden VOR Dem Jugendamt und je nach Alter werden sie auch dazu gefragt / befragt. Es muss nachgewiesen werden dass es dem Kindeswohl wirklich dient, wenn die Adoption erfolgt. WIr gehen diesen Weg auch gerade, allerdings hat mein Kind seinen leiblichen Vater noch nie sehen dürfen, weil dieser sich weigert !
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und der leibliche vater ist dann nicht mehr unhaltsverpflichtet!
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Genau, und das, wie wir nun feststellen müssen, ab dem Zeitpunkt wo er unterschreibt schon nicht mehr ! Nicht erst wenn es durch ist .
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