Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mich von dem Vater meines Kindes schon letztes Jahr im Oktober getrennt. Damals war ich leider etwas naiv und habe ihm das Sorgerecht gegeben. Er hat sich bis zu Trennung nie richtig gekümmert. Dann lernte ich im November einen neuen Mann kennen, wir heiraten jetzt auch. Da mein Kind meinen Nachnamen hat, bekommt er auch den Namen meines neuen Mannes. Mein Ex durfte immer Sonntags kommen, ich weiß das er viel Alkohol trinkt und das war der ausschlaggebende Punkt, er kam Sonntags mit einer sehr starken Alkohofahne zu uns. Und wir haben das unabhängig von einander gerochen, er durfte erst mal nicht mehr kommen. Darauf hin ist er zum Anwalt gegangen. Er wollte das Kind mitnehmen jedes Wochenende, ist aber Student und bezahlt auch garnichts fürs Kind. Ihm ist es " Egal" das das Kind Stress hat, weil ich meinte, warum er nicht abwarten kann, das das Kind sich dran gewöhnen muss, dass ich jetzt wieder arbeiten muss und es in die Krippe geht. Er lebt ja bei mir und das Jugendamt war total begeistert, da wir auf einen umgebauten Bauernhof wohnen. Mein Anwalt meinte ich würde das alleinige Sorgerecht nie wieder bekommen. Doch anderseits habe ich im Internet gelesen, dass wenn das Kind bei der Mutter lebt und es keine Absprachen gibt, weil das andere Elternteil nie erreichbar ist( was mein es auch nie war, wo der kleine mal krank war und sich eindach danach auch nicht nach seinem befinden erkundigt hat) , wird das alleinige Sorgerecht der Mutter gegeben. NUN MEINE FRAGE: wie ist das denn wirklich ? Gegen Besuchsrecht und wenn das Kind älter ist, kann er auch beim Vater schlafen, habe ich ja nie was gegen gehabt, aber es gibt für mich halt auch Grenzen. Und leider habe ich schon viel mit meinem Ex wegen seines Alkoholkonsums mitgemacht. Vielen dank fürs Lesen und Antworten !! Gruß Melanie
Mitglied inaktiv
Solange das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl nicht entgegensteht, wirst Du klaum Chancen haben, es alleine wiederzubekommen. Was Du evt. erreichen kannst ist, daß Du das Aufenthaltsbestimmungrecht aus dem gesamten Sorgerecht herauslöst. Aber auch das geht nur über das Familiengericht. Hier im Forum gibt es Fälle, da lebt der Vater fast gänzlich verschollen im Ausland und hat die Kinder über 1 JAHR nicht gesehen udn trotzdem haben die Eltern das gemeins. SR..... Mein Rat spar dir die Kraft für andere Dinge auf, freu Dich auf die Hochzeit und nimm den Vater als "Begleitumstand" in Deinem Leben hin :-) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
nur eine anmerkung: wenn ihr gsr habt, muß der vater der einbenunnung zustimmen... das sorgerecht wird nur aberkannt, wenn dem kind NACHWEISLICH schaden zugefügt wird. alkoholkonsum allein, auch wenn er schon morgens beginnt und nachweislich zuviel ist, reicht nicht aus. die paar monate, die ihr getrennt seid, sind sicher auch nicht repräsentativ für ein "nie erreichbar". schließe mich desiree an, du wirst wohl mit ihm leben müssen.
Mitglied inaktiv
Sorry deswegen habe ich ja hier gefragt, da die Frau Brader wohl dadrin bestens bescheid weiß, deswegen seid nicht böse, eure antworten habe ich leider schon so oft gehört. Ich möchte eigentlich nur dann die Antwort einer Person wissen, die auch wiklrich ahung hat.
Mitglied inaktiv
Hm... Stimmt denn Dein Ex der Namensänderung zu? Ich glaube nämlich beim gemeinsamen Sorgerecht brauchst Du seine Einwilligung. Was das Sorgerecht betrifft wird Dir Frau Bader wohl das gleiche schreiben wie die Damen vor mir. lg
Mitglied inaktiv
ach so, nur anwälte haben wirklich ahnung. betroffene nicht. na gut.
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