Mitglied inaktiv
hallo, es ist doch so, das man wenn man nicht verheiratet ist, auch kein gemeinsames sorgerecht hat, oder? es sei denn man unterschreibt dies beim JA, oder? nun ist es so, das mein mann und ich bei den beiden jungs nch nciht verheiratet warern und ich somit das alleinige sorgerecht habe. (allerdings gibt es darüber keine schriftliche bescheinigung.. (muss es die nicht eigentlich geben??) bei unsere tochter haben wir dann woch das gemeinsame, da wir jetzt verheiratet sind. bei der bank zb wollte ich ein sparbuch machen, die wollten aber eine bescheinigung, das ich wirlkich das alleinige sorgerecht habe. woher soll man die bekommen?? und was ist leichter? das gemeinsame zu beantragen oder eine beschinigung zubekommen? mein mann legt keinen wert auf ein schriftstück. er überläßt es mir, da er sicher ist, das ich mit den kidner das richtige mache. wofür ist sonst das gemeinsame oder getrennte sorgerecht gut oder schlecht??? lg janniamam
Hallo, Sie haben den Vater der Kinder geheiratet? Dann haben Sie das gemeinsame Sorgerecht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Sobald Du den Vater Deiner Kinder heiratest habt Ihr automatisch das gemeinsame Sorgerecht - alles andere wäre ja auch unsinnig. Darüber gibt es natürlich auch kein Schriftstück, weil verheiratete Eltern immer das Sorgerecht für ihre leiblichen Kinder gemeinsam ausüben.
Mitglied inaktiv
Hallo..... Für Eltern die kein gemeinsames Sorgerecht ausüben weil Sie nicht miteinander verheiratet waren gibt es ein so nenn tman das Sorgemelderegister. Das Schriftstück was Du benötigst für ein Sparbuch bekommst Du bei eurem zuständigen Jugendamt in dessen Bezirk ihr wohnt. Einfach telefonisch beantragen. Habe ich auch gemacht und Kosten kamen auf mich nicht zu. Ich hoffe ich konnte Dir helfen. LG minischlumpf
Mitglied inaktiv
Hallo solange dein Mann die Vaterschaft anerkannt hatte, habt ihr mit der Hochzeit automatisch das gemeinsame Sorgerecht, zumindest war es bei uns so. viele Grüße Antje
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