CGN1984
Hallo Frau Bader, folgender zeitlicher Ablauf als Rahmen für meine Frage: Anfang 03/2020 Arbeitgeber ordnet Home Office für fast alle Mitarbeiter (inkl. mir) an Ende 08/2020 Beschäftigungsverbot Ende 09/2020 Mutterschutz (bis Ende 12/2020) Mitte 10/2020 Rückgabe Laptop etc., bis dahin für Rückfragen der Nachfolgerin noch erreichbar Ende 10/2020 Auszahlung einer "Corona-Sonderzahlung" Anfang 09/2022 Rückkehr aus der Elternzeit und Zugriff auf Informationen zum Sachverhalt Vor der Auszahlung der Sonderzahlung gab es im Intranet eine Ankündigung dazu, in der für das Engagement in den letzten Monaten gedankt wird. Es heißt weiter: "Unsere MA, die in Vollzeit und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis für uns arbeiten, wird mit dem Oktober-Gehalt einmalig eine Corona-Sonderzahlung i.H.v. 300 EUR netto ausgezahlt." Ich habe sowohl das Engagement, für das gedankt wird, gezeigt (unveränderter Einsatz unter erschwerten Bedingungen aus dem Home Office) als auch war ich in Vollzeit (Mutterschutz zählt ja als aktives Arbeitsverhältnis?!) und ungekündigt angestellt. Ich wurde aber weder über die Sonderzahlung informiert noch habe ich diese erhalten. Sehe ich das richtig, dass mir diese Sonderzahlung zusteht? Falls ja, habe ich auch das Recht auf eine Netto-Hochrechnung (also eine höhere Brutto-Zahlung), da "Brutto-wie-Netto" ja nachträglich nicht mehr geht? Es wurde darauf hingewiesen, "dass es sich dabei um eine einmalige und freiwillige Zahlung handelt". Dies bedeutet aber doch nur, dass ich nicht in Zukunft (z.B. jährlich) darauf bestehen kann, oder? Wenn die Sonderzahlung in 2020 an alle aktiven und ungekündigten MA ging, kann der Arbeitgeber sich doch nicht auf diese Freiwilligkeit berufen und sie nur mir (und ggf. anderen in der gleichen Situation) nicht auszahlen...? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, wenn er ausdrücklich auf den Zeitraum 2020 verweist und alles es außer Ihnen bekommen, halte ich es auch für unzulässig. Liebe Grüße NB
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