Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderurlaub. wenn Kind krank?!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderurlaub. wenn Kind krank?!

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe mal eine Frage: Ich bin 21 Jahre alt, mein Sohn ist 1 Jahr. Seit ein paar Wochen gehe ich wieder arbeiten, da ich meine Lehre zu ende machen will. Heute ist mein kleiner Schatz krank. Ich bin deshalb zu Hause geblieben. Wie ist das mit dem Sonderurlaub im Krankheitsfall des Kindes geregelt? Wieviel Tage stehen mir da im Jahr zu? (ich bin verheiratet) Vielen Dank im Voraus mama0903


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Allgemein gestellte Frage: :-)) Wie ist das mit dem Sonderurlaub bei verheirateten Paaren bei Krankheit des Kindes geregelt? Wieviele Tage stehen einem zu?


Mitglied inaktiv

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Hallo, wieso wird der Arbeitgeber benachteiligt, wenn der 10-tätgige Anspruch übertragen wird? Der Arbeitgeber zahlt doch nichts, sondern die Krankenkasse. Nach Auskunft der AOK Sachsen ist ebendiese Übertragung möglich, jedoch von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Wieso das? Danke für die Hilfe!


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