Elke Da
Hallo Frau Bader, ich habe vor 2 Jahren meinen Sohn zur Welt gebracht und bin seit diesem Zeitpunkt in Elternzeit, bis einschließlich 31.08.2015. Da ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber ergab, dass ich leider noch ein Jahr zu Hause bleiben sollte, da es aus betrieblichen Gründen nicht ginge, meine Stunden von 27,5 auf 10-15 Stunden zu verringern, bot er er mit an, dass ich meine Elternzeit bis zum 3 Geburtstag meines Kindes ganz ausschöpfe und ich dann in Sonderurlaub gemäß §28 TVöD gehen könnte, bis 31.08.2016. Jetzt meine Frage, ich würde gerne einen 450€ Job annehmen. In der Elternzeit wäre dies mit Absprache des AG möglich. Doch ist es auch im Sonderurlaub rechtens?
Hallo, ich würde fragen, mit Zustimmung ist es möglich Liebe Grüße NB
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