pensif
Ich bin Beamtin in NRW und somit beihilfebrechtigt. Meine Kinder (7 u 9) sind ebenfalls beihilfeberechtigt und privat versichert. Mir steht eine große Hüftoperation bevor mit einem längeren Krankenhausaufenthalt und anschließender Pflegebürftigkeit von ca. 4 Wochen zu Hause. Die Beihilfe, die private Krankenversicherung und die Pflegeversicherung stellen sich auf den Standpunkt, dass ich keinerlei Ansprüche auf Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder durch meinen Mann habe. Meine Frage: Besteht denn ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub für meinen Mann für 3-4 Wochen? Kann es wirklich sein, dass Beamtinnen in NRW so viel schlechter gestellt sind als gesetzlich Krankenversicherte??? Herzlichen Dank für Ihre Beantwortung meiner Fragen!
Hallo, nein, gibt es nicht. Die gesetzl. Regelung gilt nur für gesetzlich Versicherte Liebe Grüße NB
Pamo
Einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub gibt es nicht, aber möglicherweise gewährt ihn der AG dennoch. Oder wurde ein Antrag gestellt und abgelehnt? Kann der Ehemann keinen Urlaub nehmen?
chrissicat
Beamtinnen sind nicht schlechter gestellt! Wenn du Probleme mit deiner privaten Versicherung hast, hat das nichts mit deinem Beamtenstatus zu tun. Solltest du durch die OP wirklich pflegebedürftig sein (ärztlich bescheinigt!), dann kann dein Mann Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz beantragen.
pensif
Chrissicat, das geht leider nicht, da die Pflegebedürftigkeit sich auf 4-6 Wochen beschränkt. Erst ab 6 Monaten koennte mein Mann die Pflegezeit bekommen...
chrissicat
Das ist nicht richtig! Die maximale(!) Inanspruchnahme der Pflegezeit beträgt 6 Monate, eine kürzere Inanspruchnahme ist durchaus möglich.
pensif
Chrissicat, Sie verstehen leider das Problem nicht. Die Pflegeversicherung sagt, dass wir keinen Anspruch auf die 10 Tage haben, da ich nur ca. 4 Wochen pflegebedürftig sein werde. Um Anspruch auf die 10 Tage zu haben, muss man Pflegestufe 1 haben,die man erst zugesprochen bekommt, wenn man mindestens 6 Monate pflegebedürftig ist.
Lina_100
Hallo, so viele finanzielle Vorteile der Beamtenstaus und die private KV (letzteres auch bei Arbeitnehmern) haben, hier sieht es leider (wie auch bei Kurmaßnahmen) düster aus. Der Sonderurlaubsanspruch regelt sich dann nach BGB (Max. 5 Tage im Jahr) bzw. vorrangig nach dem jeweiligen Beamtenrecht oder Tarif- oder Arbeitsvertrag (da ist es ggf. ausgeschlossen oder günstiger geregelt). Handelt es sich um eine unfallbedingte Verletztung, für welche die GUV einzustehen hat, kann es anders aussehen (Max. 10 Tage). LG
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