Mitglied inaktiv
Hallo, also ich bin Deutscher und lebe mit meiner Partnerin, die Polin ist, in Polen. Wir sind nicht verheiratet. Sie erwartet in 7 Monaten unser erstes Kind. Zur Zeit arbeiten wir beide hier in Polen wuerden aber gerne in 1,5 Jahren nach Deutschland ziehen. Meine Partnerin hat allerdings nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Mai, wonach er evtl verlaenfert werden kann. Sie hat Ihrem arbeitgeber noch nicht ueber die Schwangerschaft informiert, da wir die Nachricht erst vor Kurzem erhalten haben. Nun also meine Frage(n): Wie sinnvoll ist eine standesamtliche Hochzeit in unserem Fall? Kann es negative Konsequenzen oder Probleme spaeter geben ohne Hochzeit? Kann meine Partnerin Mutterschaftsgeld bzw Kindergeld in Deutschland beantragen? Reicht da vielleicht schon die Geburtsurkunde mit meinem Namen um Kindergeld zu bekommen? Wird der Arbeitsvertrag nach Bekanntgabe der Schwangerschaft automatisch nicht verlaengert und erhaelt meine Partnerin dann somit auch keinen Mutterschaftsurlaub? Wir wueden einfach gerne wissen wie wir am besten vorgehen sollten um uns finanziell halbwegs abzusichern. Vielen Dank im Voraus fuer eine Antwort. MfG Kamil
Hallo, Sie wohnen nicht in D und Ihre Partnerin scheint keinen dt. AG zu haben. Also logischerweise auch keine Ansprüche einer Polin in Polen. Im poln. Recht kenne ich mich nicht aus. Liebe Grüsse NB
peekaboo
Wer in D. lebt hat u. U. Anspruch auf Hilfe, aber nicht Deutsche die im Ausland leben.... (wobei es da auch einige Ausnahmen für Deutsches Militär im Ausland zum Bsp gibt) LG Peeka
Mitglied inaktiv
Nicht nur der Wohnort sondern auch der Arbeitsort sind hier wichtig. Deine Partnerin arbeitet in Polen - bei einem polnischen Unternehmen mit einem polnischen Arbeitsvertrag, nehme ich an? Dann steht ihr nichts zu. Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung der deutschen Sozialversicherungen - warum sollte man ihr das zahlen, wenn sie nicht in Deutschland sozialversichert ist? Kindergeld gibt es m.W. auch nicht, wenn Ihr beide mit polnischen Verträgen bei polnischen Firmen arbeitet und in Polen lebt. Was den Arbeitsvertrag angeht: Auch da gilt für Deine Freundin polnisches Recht. Ich weiß nicht, wie Mutterschaftsurlaub und das ganze Klimbim in Polen geregelt sind - aber für sie gelten da die gleichen regeln wie für jede andere polnische Arbeitnehmerin in Polen. Das ändert sich auch nicht, wenn sie Dich heiratet. Eine Hochzeit kann u.U. für das Sorgerecht hilfreich sein. In Deutschland könnt Ihr vor der Geburt (oder kurz danach) eine Vaterschaftsanerkennung (die wäre wichtig, damit das Kind auch einen deutschen Paß bekommt) und, wenn Ihr wollt, im Zuge dessen auch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht machen. Das erübrigt sich, wenn Ihr vor der Geburt heiratet. Und auch hier wieder: Wie das in Polen geregelt ist, solltet Ihr vor Ort klären. Evtl. gibt es da andere Gesetze, die Ihr dann in Eure Überlegungen mit einbeziehen solltet. Gruß, Elisabeth.
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