Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch in Elternzeit, bekommen noch Elterngeld - wieder schwanger ;-)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: noch in Elternzeit, bekommen noch Elterngeld - wieder schwanger ;-)

Mitglied inaktiv

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Hallöchen, ich bräuchte auch mal einen Rat ;-) Meine Tochter ist im Januar 2007 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt (bin noch bis Januar 2010 zu Hause...) Wir haben das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt bzw ausgedehnt. Nur ich habe die Elternzeit in Anspruch genommen, mein Mann ist weiterhin arbeiten gegangen. Jetzt bin ich wieder schwanger, das Kind wird vorraussichtlich im Oktober/November auf die Welt kommen, also noch dieses Jahr ;-) Wie sieht das dann mit der Berechnung des Elterngeldes aus? Bekomme ich nur den Sockelbetrag von 300 € + Geschwisterbonus oder wie wird das berechnet? Wäre natürlich super, wenn wir das Elterngeld bekommen, was wir vorher hatten... Das war nämlich finanziell gut, da ich vorher recht gut verdient habe... ;-) Ich will jetzt während der Elternzeit einen Job auf 400 € Basis an nehmen. Verdiene dann ca 240 € im Monat... Läuft aber nicht auf Lohnsteuerkarte... Wird das dann auch auf die Berechnung des Elterngeldes angerechnet? Bringt uns das finanziell was? Hatte bei der Elterngeldstelle genau diese Fragen gestellt, aber ich habe nichts verstanden und die Dame wusste wohl selber nicht genau, was sie erzählt... Wäre seeeeehr dankbar für einen Rat ;-))Vielen Dank schon mal im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elternzeit und Elterngeld dürfen hier nicht verwechselt werden. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit für drei Jahre, Elterngeld ersetzt das wegfallende Erwerbseinkommen für zwölf bis 14 Monate. Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18.000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18.000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Moin... Du schreibst Du hast 2 Jahre EZ und das Kind wurde Jan 2007 geboren.... laut meiner REchnung ginge die EZ dann nur bis Jan. 2009 und nicht 2010... Ansonsten hab ich da auch nicht so recht die Ahnung.... Ich denke mal, Du bekämest dann nur den Sockelbetrag... Der Minijob wird auch "angerechnet"... Ansonsten wäre noch zu beachten.... wenn das 2. Kind ind die EZ des 1. Kindes fällt, kann man mit Zustimmung des AGs die "überlappende" Zeit hintendranhängen... Sprich die Monate von Jan - Okotber... LG und ne schöne Kugelezeit Peeka


Mitglied inaktiv

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Sorry, da hab ich echt total gepennt. Jolie is im Januar 2008 (nicht 2007) geboren... Elternzeit geht noch bis 2010!!! Und da wir Elterngeld auf 2 Jahre ausgedehnt haben, geht das auch noch bis 2010... Da waren meine Finger leider schneller, als das Auge... sorry für die Verwirrung...


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