Hallo Ich habe eine Frage zum Thema Vererben an die Kinder/Ehegatte. Wenn wir uns gegenseitig als Erbe einsetzen (keine Ahnung ob das so heißt) und einer von uns stirbt, bekommen dann die Kinder auch den Pflichtteil. Also müßte dann der Hinterbliebene u.U. das Haus verkaufen, um die Kinder auszuzahlen? Wenn nicht, kann man mit dem Erbe prinzipiell dann noch alles machen? Könnte man es z.B. komplett auf den Kopf hauen, das Haus verkaufen und auswandern, ohne daß die Kinder etwas davon bekommen oder haben sie dann noch ein Recht auf das Erbe des schon verstorbenen Elternteils? Vielen Dank und liebe Grüße, Vio
Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 20:15