Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

selbstständig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: selbstständig

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, zu meiner Person,ich habe mich am 05.05.08 selbständig gemacht,beschäftige jetzt schon 6 Arbeitskräfte und mich.Am 02.05.08 bin ich schwanger geworden,ich erwarte Zwillinge.Mein Lebensgefährte arbeitet mit in meiner Firma.Jetzt zu meinen Fragen:ich weiss ich muss eine Bilanz vorweisen,diese sollte am besten hoch sein,warum?Wie kann ich meine Arbeit fortsetzen?Ich muss auch vor Ort sein und selber mit anpacken,die Büroarbeiten kann ich ja weiterführen,steht mir eine zusätzliche Arbeitskraft zu?Kann man das verrechnen,oder muss ich meine Firma schliessen?Ich habe Zukunftsängste,auch um die meiner Mitarbeiter.Ich bin jetzt in der 20 Woche,muss ich als selbstständige bis zum Ende arbeiten? Vielen Dank im vorraus Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, als Selbständige haben Sie keinen Mutterschutz, kein Beschäftigungsverbot etc. Eine Arbeitskraft steht Ihnen nicht zu - die müssen Sie selber anstellen und bezahlen. Die Bilanz bestimmt die Höhe des EG. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Selbständig = selbst und ständig. dieses fliegende Word erklärt praktisch alles! Du bist Chefin uns nicht (mehr) Angestellte. Du darfst so arbeiten wie Du möchtest/kannst und hast keinen AG nachdem Du Dich richten musst. Das kann positiv oder eben auch negativ sein... Mutterschutz im gesetzlicher Form besteht nur für AN und "Anspruch" auf eine weitreren MA: warum? Warum sollte Dir da was zuistehen? Wer sollte das bezahlen? Alles Gute für deine Zwillinge! Désirée


Mitglied inaktiv

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Danke für deine unverblümte Antwort :-) Ich frage mich nur wo die positven Seiten sind,ich kann nicht meine Arbeitstelle neu besetzen,dafür fehlt mir das Geld,jedoch kann ich auch nicht mit 2 Baby`s auf dem Arm zur Baustelle. Ich darf soviel arbeiten wie ich kann/möchte schreibst du,so einfach ist das nicht,ich muss ja.Und wer soll die Arbeitslosen bezahlen,wenn ich schliessen muss,statt Elterngeld für das ich einen neuen Arbeitsplatz einrichten kann?Ich fände es ungerecht,wenn ich dadurch kein Anrecht hätte zu pausieren wie andere Mütter :-(..was man so Pause nennt.Also 300 Euro pro Kind stehen mir aber auf jeden Fall zu? Gruss Claudia


Mitglied inaktiv

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gründen,dann wäre alles anderst,dazu fehlt mir aber das Geld,denn als Geschäftsführerin kann ich in den Mutterschutz.Es muss eine Möglichkeit geben,ich finde es ungerecht,meine Mitarbeiter haben auch Familie. Claudia


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