Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbstbehalt bei Heirat ?

Frage: Selbstbehalt bei Heirat ?

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Halloechen, mein Freund hat eine 10 jährige Tochter, für die er unterhaltspflichtig ist. Da wir zusammenwohnen, wird sein Selbstbehalt auf 10 % gekürzt. Er hat also nur noch ein Selbstbehalt von 900nochetwas. (weiß gerade nicht die genaue Zahl) Wir möchten eigendlich gerne Heiraten, sowie auch ein gemeinsames Kind kriegen und fragen uns aber nun, inwieweit sich der Selbstbehalt meines Freundes dann ändert bzw ob es sein kann, dass ich mit meinem Gehalt (1500nochetwas netto) mit einberechnet werde. Vielen Dank im Voraus für das Beantworten der Frage Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der notwendige Selbstbehalt von 1080 € gemäß der Düsseldorfer Tabelle wird nicht gekürzt, wenn sie zusammen leben. Eventuell werden die Mietkosten, die ja dort auch angegeben sind, niedriger angesetzt. Oder Sie wohnen einer Gegend, wo eine andere Tabelle gilt. Dann weiß ich es nicht. Grundsätzlich gilt auf jeden Fall, dass ein weiteres Kind berücksichtigt wird. Wie viel das ausmacht, hängt von dem Lohn ihres Freundes ab. Wenn es nicht zu viel ist, wird einem Mangelfallberechnung durchgeführt, d.h., es wird so verteilt, dass beide Kinder Unterhalt bekommen und er trotzdem noch den Selbstbehalt hat. Liebe Grüße NB


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