Mitglied inaktiv
Hallo, Ich bin Mutter und im Erziehungsurlaub. Ich bekomme noch bis zum Juni 2009 Elterngeld. Ich würde gern einen Shop eröffnen für gebrauchte kinderbekleidung. Kann ich das nebenbei machen oder muß ich mich selbständig machen (selber versicherungen usw. bezahlen)? Welche Einkommensgrenzen muß ich beachten? Danke
Hallo, 1. Der AG muss zustimmen 2. Man darf nicht über 30 Std/ Wo. arbeiten 3. Es wird alles voll auf das EG angerechnet 4. Man muss sich selber KK versichern 5. Man muss Steuern etc. zahlen 6. Leistungen für Existensgründer bekommt man nicht, wenn man einen Arbeitsvertrag hat Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Beim Elterngeld gibt es keine Verdienstgrenzen - also mit einem Elterngeldrechner neu berechnen - wobei der schwer wird, da du dein Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht kennst. Dein Gewerbe mußt du anmelden und auch entsprechend Steuern zahlen - wobei das auch das Elterngeld für den Steuersatz mit zugerechnet wird. Wg. der KK würde ich direkt anrufen - in welchem Rahmen die dich in der Elternzeit beitragsfrei oder familienversichert lassen. An vielen VHS gibt es Kurse für Existenzgründer - dort gibt es dann auch Cecklisten und Hinweise. Viel Glück.
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