Hallo Frau Bader, ich versuche mich kurz zu fassen: Mein Mann und ich arbeiten jeweils Vollzeit als Angestellte. Ich habe außerdem ein Gewerbe angemeldet, da ich nebenberuflich gelegentlich Schreibarbeiten von zu Hause erledige. Mein Arbeitgeber hat mir dies schriftlich genehmigt. Zur Zeit verdiene ich dabei eigentlich kaum etwas und bin daher nur pflichtversichert über meine Anstellung. Was würde im Erziehungsurlaub passieren? Ich möchte weiterhin diese Schreibarbeiten erledigen, um nicht „aus der Übung“ zu kommen und natürlich ein wenig dazuverdienen. Muss ich mich dann selbst krankenversichern oder bin ich trotzdem bei meinem Mann mitversichert? Gibt es da vielleicht eine monatliche Stundenbegrenzung etc.? Ich kann vor allem nicht abschätzen, ob und in welchem Umfang ist während des Erziehungsurlaubes arbeiten kann. Möglicherweise tut sich nur in Ausnahmefällen etwas. Ich möchte aber das Gewerbe auf keinen Fall abmelden. Dass mein Verdienst bei Zusammenveranlagung auch bei der Berechnung des Erziehungsgeldes berücksichtigt wird, ist mir schon klar. Muss der AG nochmals zustimmen? Leider habe ich bisher in diesem Forum keine Lösung gefunden. Gruß Emily
Mitglied inaktiv - 31.05.2003, 22:57