Mitglied inaktiv
Ich bin zur Zeit mit meinem 2. Kind im Erziehungsurlaub (seit Juli 2000) und habe die vollen drei Jahre beantragt. Ich bin angestellt als Programmiererin und jetzt von meinem AG gefragt worden, ob ich ab und zu nebenbei etwas tun wolle. Das wären hauptsächlich Aufgaben, die ich von zu Hause aus machen könnte oder ab und zu mal eine 2-tägige Schulung geben. Für eine 630-DM-Nebentätigkeit eignet es sich kaum, da es nur ab und zu wäre mit sehr unterschiedlichem Umfang. Es kam die Idee auf, mich als Freiberuflerin zu bezahlen. Jetzt meine Frage: Kann ich mich trotz Erziehungsurlaub (bekomme kein! Erziehungsgeld) selbständig machen? Was ist zu beachten? Vielen Dank, Imke
Liebe Imke, das geht mit der Zustimmung des AG + nur im bestimmten Umfang (je nach Geburt des Kindes, für das EU beantragt ist, 19 bzw. 30 Std). Sie müssen das auch der KK mitteilen und sich ewvtl. alleine versichern, da die Beitragsfreiheit uU nicht mehr gilt. Achten Sie bei dem Vertrag darauf, dass er für die Zeit des EU befristet ist. Gruß, NB
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