Liebe Frau Bader,
ich bin im Vorstand einer Aktiengesellschaft. Zur Zeit im 8. Monat schwanger. Gelten für mich die gleichen Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes ? Wie sieht das mit der Weiterzahlung des Gehalts aus? An wen kann ich mich bei Fragen wenden oder wo bekomme ich Informationen für meine Situation? vielen dank Sigrid
Mitglied inaktiv - 30.04.2001, 12:23
Antwort auf:
Selbständig Mutterschutz/Erziehungsurlaub
Liebe Sigrid,
sind Sie selbständig oder haben Sie einen Arbeitsvertrag?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2001
Antwort auf:
Selbständig Mutterschutz/Erziehungsurlaub
zu ihrer Frage: ich habe einen Dienstvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren bestellt als Vorstand der Aktiengesellschaft. An der Gesellschaft bin ich zu 10% beteiligt. Besondere Vereinbarung w/Schwangerschaft wurden nicht getroffen. Kann man mich ohne Begründung auf dem Vorstand abberufen? (Ich denke Schwangerschaft allein ist kein Grund). Muss ich bei einer Reduzierung der Arbeitszeit einen neuen Vertrag schliessen.(Im derzeitigen ist kein Umfang der Arbeitszeit geregelt). Falls ich einen Anspruch auf Mutterschutz habe, wie ist denn die Bezahlúng während der Schutzfrist. Wo kann ich weitere Informationen nachlesen oder wer kann mir weiterhelfen? vielen dank sigrid
Mitglied inaktiv - 02.05.2001, 15:23