Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbständig als Tagesmutter / Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbständig als Tagesmutter / Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Hall Frau Bader Ich bin selbständig als Tagesmutter, meine frage ist bin ich dazu verpflichtet die 8Wochen nach der geburt in Mutterschutz zu gehen? Ich bin ja mein eigener Chef & würde gerne nur einen teil nehmen (eltern des Tageskindes würden urlaub machen) Liebe grüße Mick


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das MuSchG gilt nur für AN - Sie können es machen, wie Sie mögen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das Mutterschutzgesetz betrifft nur Angestellte - Du kannst arbeiten wann Du willst.


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