Schwere krankheit wahrend elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwere krankheit wahrend elternzeit

Guten Tag Frau Bader, Vielleicht konnen sie mir etwas weiterhelfen. Zu meiner Situation: Anfang 2019 wechselte betriebsintern mein Arbeitgeber. Ich befand mich derzeit in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Der neue Arbeitgeber hat bis auf wenige alle Arbeitnehmer gekündigt. Als ich 2021 zurück musste, wollte er dies nicht, konnte mich aufgrund weiterer Schwangerschaft nicht kundigen. Durch Hilfe vom Anwalt habe ich Meine Lohnfortzahlung erhalten. Es war also vorprogrammiert das ich im juli 2023 (Ende elternzeit) wohl gekündigt werde. Ich mochte nach all dem natürlich auch eigentlich nicht hin. Nun kommt alles anders. Nach 7 Monaten elternzeit bin ich an Krebs erkrankt, habe nun die akuttherapie hinter mir, aber noch keine Reha. Mein Elterngeldbezug ist nun vorbei, durch die Krankheit konnte ich nicht fur die kommenden Monate sparen wie es geplant war und einen aushilfsjob zur Überbrückung ist schwer da ich ja noch in die Reha muss im Februar. Nun überlege ich ob es eine Möglichkeit fur mich wie ich die Zeit überbrücke. Habe überlegt meine elternzeit zu beenden und mich mit meinem Arbeitgeber auf einen aufhebungsvertrag zu einigen. Dann ware ich zumindest diesen Ballast los. Ich Ware dann jedoch 3 Monate gesperrt und weiterhin ohne Einkommen. Haben sie eine Idee und wie kann ist das Recht meines Arbeitgebers

von @sumsebiene am 19.12.2022, 15:06



Antwort auf: Schwere krankheit wahrend elternzeit

Hallo, eine Kündigung bringt doch keine Vorteile. Endet die EZ im Juli? Problem ist folgendes: Sie erhalten nur dann weiterhin Arbeitslosengeld, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, als Sie krank wurden. Liegt der Beginn Ihrer Krankheit in der Zeit bevor Sie Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Sperrzeit, ist keine Zahlung möglich. Ohne AG ist es also schlecht mit Krankengeld. Je nach Grösse des Betriebes bleibt nur die Kündigungsschutzklage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2022



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