Wildtt
Hallo, jetzt muss ich etwas ausholen da komplizierte Sachverhalt. Ich habe am 1.2.17 entbunden und kurz danach Diagnose Brustkrebs erhalten. Bin seitdem in Elternzeit und erhalte Elterngeld bis 10.2.18. Wollte danach wieder mal 30 Std arbeiten (Elternzeit genehmigung vom Arbeitgeber liegt vor) Bin festangestellt bei einer Zeitarbeit Firma. Jetzt ist aber klar das ich nicht in der Lage bin ab feb wieder zu arbeiten aufgrund der krankheit und den Folgen der Behandlung. Da ich ab feb kein Geld mehr bekomme und wir vom Gehalt meines Mannes nicht leben können wollte ich die Elternzeit unterbrechen oder beenden um in krankmeldung zu gehen und Gehalt bzw Krankengeld zu bekommen. Sobald ich wieder in der Lage bin würde ich dann wieder Teilzeit arbeiten. Wie muss ich hier vorgehen bzw geht das so? Noch der Hinweis ich war 8 Jahre über die Zeitarbeit in einem Unternehmen eingesetzt welches jetzt zum Jahresende nicht mehr existieren wird. Also gibt es kein zurück dorthin. Ausserdem habe ich einen behinderten Ausweis mit 60% Vielen Dank
Hallo, so sehr mir ihre Erkrankung leid tut, fürchte ich, das geht nicht. Sie können die Elternzeit nicht beenden, wenn jetzt schon feststeht, dass sie gar nicht arbeiten wollen. Etwas anderes gilt, wenn die Teilzeittätigkeit bereits vor der Erkrankung genehmigt war und Sie nichts davon wussten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst Dich doch auch bei schon genehmigter TZ krank melden und bekommst dann dein Krankengeld halt auf die TZ. Bei allem Verständnis für deine beschi** Diagnose... Die EZ jetzt beenden um Krankengeld auf das Vollzeitgehalt zu bekommen, wird der Krankenkasse ziemlich sauer aufstoßen. Endet deine EZ eh regulär am 10.2. dann kannst Du Dich danach freilich krank melden. Hast Du bisher da keine TZ in EZ gemeldet könnte es schwierig werden. Die EZ kannst Du mit Zustimmung des AG in Härtefällen auch abgesehen von einem neuen Mutterschutz beenden aber halt um dann auch wirklich arbeiten zu gehen. Das hast Du ja aber nicht vor. Du möchtest das Krankengeld kassieren, das der Rest der arbeitenden Gemeinschaft Dir dann finanziert... LG Lilly
Mitglied inaktiv
" Du möchtest das Krankengeld kassieren, das der Rest der arbeitenden Gemeinschaft Dir dann finanziert... " Und genau dazu ist die Gemeinschaft da. Sie ist ja nun mal wirklich krank. Ich finde das genau richtig und sinnvoll! Ich hoffe, liebe Willdt, dass es eine Möglichkeit geben wird, das volle Krankengeld zu bekommen. Und ich wünsche gute Besserung! Bin gespannt was Frau Bader dazu sagt. LG
Dream2014
Wieso soll die Allgemeinheit ihr in Elternzeit das volle Krankengeld finanzieren? Wenn sie schon festgelegt hat das sie zu angegebenen Stunden wieder arbeiten geht, dann o.k Krankengeld zu den Arbeitsbedingungen. Wenn Sie das nicht hat nur drei Jahre Elternzeit, dann gibt es keinen Verdienstausfall der gezahlt werden muss. Wenn jemand während der Elternzeit krank ist bekommt man doch auch nichts.
Mitglied inaktiv
Hast du dem AG die TZ innerhalb der EZ schon angemeldet? Falls ja, dann musst du die EZ nicht unterbrechen, du bekommst dann einfach eine Krankmeldung über die TZ-Beschäftigung. Kollegin hatte auch Brustkrebs, wenn es dich beruhigt, sie war nach der OP sehr schnell wieder voll einsetzbar. Sie hatte allerdings einen hormonellbedingten, heißt sie wird die entsprechende Hormone ihr restliches leben lang nehmen müssen. Wer weiß also wie es dir im Februar wieder geht. Ansonsten alles Gute.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, wenn Frau während der Elternzeit mit Kind 1 wieder schwanger wird und auch noch während dieser entbinden wird, wie regelt man am besten die Elternzeit? 1. Elternzeit von Kind 1 verkürzen, um Mutterschutz zu nehmen, dann die neue Elternzeit von Kind 2 nehmen und auf die 2 Monate von Kind 1 verzichten oder 2. Elternz ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche gerade meine Elternzeit zu planen und hänge an einem Punkt. Mein Plan ist, vom 1. bis 12. Monat Elternzeit zu nehmen und danach wird mein Mann 2 Monate in Elternzeit gehen. Ich möchte im Anschluss zunächst noch ein paar Monate in Teilzeit arbeiten. Muss ich für meine geplante Teilzeit weiter Elternzei ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn ist 2 Jahre und uch arbeite seit seinem 1. Lebensjahr bis er 3 wird in TZ während der EZ. Nun überlege ich demnächst eine Weiterbildung in VZ zu machen die 4-6 Mo. dauert. Wie kann mich der Arbeitgeber dafür freistellen? Soll ich meine Tätigkeit in EZ kündigen oder gibt es eine andere Möglichkeit? Vielen Dank v ...
Sehr geehrte Frau Bader, unsere erste Tochter ist im September 2019 geboren und dafür habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun kommt im Oktober unsere 2. Tochter zur Welt. Ich würde nun gern meine Elternzeit für Tochter 1 unterbrechen um Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Tochter 2 zu beziehen. Meine Frage ist, ob ich noch Anspruch für das ni ...
Hallo, aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit, unser zweites Kind kommt voraussichtlich im Juli zur Welt. Muss ich um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen die Elternzeit beenden oder genügt es die Elternzeit zu unterbrechen? Ich habe noch ca. 6 Elternzeitmonate von meiner Tochter und würde diese gerne an die 3 Jahre Elternzeit vom zweit ...
Ist es möglich die Elternzeit für 2-3 Monate zu unterbrechen um in der Zeit Vollzeit zu arbeiten und die Monate statt dessen im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen um diese zu verlängern? Wieviele Abschnitte sind erlaubt?
Guten Tag, Ich werde bald wieder in Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Jetzt wird EP aber voraussichtlich sich einer Bein OP unterziehen müssen. Wir wissen noch nicht wann der Op Termin sein wird. Aber dadurch bekomme ich ein Betreuungsproblem mit dem Baby und EP wird sicher einige Wochen auch Hilfe brauchen. Kann man die Teilzeit in E ...
Sehr geehrte Frau Bader, aktuell befinde ich mich im dritten Jahr meiner Elternzeit von meinem ersten Kind, welche im Januar 2024 endet. Ich bin nun schwanger mit Zwillingen, die voraussichtlich im Juli diesen Jahres geboren werden. Bisher habe ich meinen Arbeitgeber noch nicht über die erneute Schwangerschaft informiert. Meine Frage ist: Ich m ...
Hallo, mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt. Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen. Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die A ...
Sehr geehrte Frau Bader, wird Elterngeld normal weiterbezahlt, wenn man die Elternzeit für einen Tag unterbricht zum Arbeitgeberwechsel mit anschließender neuer Elternzeit? An dem einen Tag wird nicht gearbeitet. Muss man der Elterngeldstelle die Unterbrechung mitteilen? Vielen Dank und beste Grüße Nana
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit