Mitglied inaktiv
Guten Morgen, Ich hoffe so sehr,dass Sie mir weiterhelfen können. Und zwar geht es darum,dass ich mich aktuell in Elternzeit befinde. Bei meinem Arbeitgeber habe ich mich in Vollzeit zurück angekündigt. Es ist aber so,dass ich zu diesem Arbeitgeber aufgrund von Mobbing nicht zurück kann bzw möchte. Mein ursprüngliches Vorhaben war noch in der Elternzeit schwanger zu werden,sodass ich nach der Elternzeit wieder ins Berufsverbot gehe (altenpflegerin) nun ist es aber so,dass ich nicht schwanger werde,meine Elternzeit aber demnächst endet. Wenn ich mich nun nach meiner Elternzeit krank melde,länger als 6 Wochen und in die Lohnfortzahlung rutsche und in dieser Zeit schwanger werde, komme ich dann ganz normal wieder ins Berufsverbot mit dem selben Geld wie bei der ersten Schwangerschaft oder wie verhält es sich da? Ganz liebe Grüße
Hallo, sorry, für mich klingt das so, als ob Sie sich krank melden wollen, um nicht die Arbeit aufzunehmen. Das ist Sozialbetrug und dazu äußere ich mich nicht. NB
Dojii
Wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst/willst, musst du kündigen. Wenn du krank geschrieben bist, gilt dein Beschäftigungsverbot nicht. Das heißt, du bekommst weiter Krankengeld, solange du vom Arzt krank geschrieben bist, auch wenn du parallel ein BV hast. Außerdem wird dein neues Elterngeld massiv weniger werden, da Krankengeld nicht berücksichtigt wird. Monate mit Krankengeld gehen dann mit 0 EUR in die Berechnung ein.
KielSprotte
Verstehe dein Problem nicht....als Altenpflegerin bekommst du doch sofort eine neue Stelle. Also Kündigung beim AG und bei einem anderen neu starten! Aber Stop - wahrscheinlich willst und kannst du wg fehlender Betreuung von Kind 1 gar nicht arbeiten, sondern nur das Gehalt aus einem Vollzeit BV abgreifen...
Bone
Du benötigst also einen Rat, wie man am besten bescheißt? Rechnest du wirklich damit, da einen Ratschlag von einer Anwältin zu bekommen wie man das am besten bewerkstelligt?
cube
Ganz rechtlich korrekt müsstest du selber kündigen, wenn du zu deinem AG eben nicht zurück willst. Dann erhältst du eben ALG bis du einen neuen Job gefunden hast. Achtung: ALG geht natürlich nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Ist dein Kind denn ab offiziellem Arbeitsbeginn betreut? In VZ? Wenn nicht, musst du eh kündigen, da du deinen Vertrag gar nicht erfüllen kannst. ALG fällt dann aber auch weg - weil du ja gar nicht arbeiten kannst. Sich krank schreiben lassen geht nicht - entweder bist du tatsächlich krank oder du musst arbeiten gehen. Ob du wegen Mobbing wieder krank wirst, kann der Arzt aber eigentlich erst beurteilen, nachdem du wieder angefangen hast zu arbeiten. Oder bist du jetzt schon krank deswegen? Hast du eine AU, kann es kein BV geben. Erst, wenn du wieder gesund bist, kannst du ein BV bekommen. Und die KK wird genau hinschauen, wenn du nach evt. wochenlanger AU plötzlich wieder gesund bist, weil ein BV winkt. Du siehst, darauf zu hoffen, dass man wegen was auch immer ein BV bekommt, um weiterhin Geld für einen Arbeitsplatz zu bekommen, den man eigentlich nie wieder betreten will, funktioniert nicht so einfach. Sorry. Nimm den korrekten Weg und kündige oder fang an zu arbeiten und schau erst mal, ob du wirklich weiterhin gemobbt wirst. Gegen Mobbing kann man sich auch wehren.
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