Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezahlung - Lohn - nach Elternzeit und Krankheit

Frage: Bezahlung - Lohn - nach Elternzeit und Krankheit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Morgen, Ich hoffe so sehr,dass Sie mir weiterhelfen können. Und zwar geht es darum,dass ich mich aktuell in Elternzeit befinde. Bei meinem Arbeitgeber habe ich mich in Vollzeit zurück angekündigt. Es ist aber so,dass ich zu diesem Arbeitgeber aufgrund von Mobbing nicht zurück kann bzw möchte. Mein ursprüngliches Vorhaben war noch in der Elternzeit schwanger zu werden,sodass ich nach der Elternzeit wieder ins Berufsverbot gehe (altenpflegerin) nun ist es aber so,dass ich nicht schwanger werde,meine Elternzeit aber demnächst endet. Wenn ich mich nun nach meiner Elternzeit krank melde,länger als 6 Wochen und in die Lohnfortzahlung rutsche und in dieser Zeit schwanger werde, komme ich dann ganz normal wieder ins Berufsverbot mit dem selben Geld wie bei der ersten Schwangerschaft oder wie verhält es sich da? Ganz liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sorry, für mich klingt das so, als ob Sie sich krank melden wollen, um nicht die Arbeit aufzunehmen. Das ist Sozialbetrug und dazu äußere ich mich nicht. NB


Dojii

Beitrag melden

Wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst/willst, musst du kündigen. Wenn du krank geschrieben bist, gilt dein Beschäftigungsverbot nicht. Das heißt, du bekommst weiter Krankengeld, solange du vom Arzt krank geschrieben bist, auch wenn du parallel ein BV hast. Außerdem wird dein neues Elterngeld massiv weniger werden, da Krankengeld nicht berücksichtigt wird. Monate mit Krankengeld gehen dann mit 0 EUR in die Berechnung ein.


KielSprotte

Beitrag melden

Verstehe dein Problem nicht....als Altenpflegerin bekommst du doch sofort eine neue Stelle. Also Kündigung beim AG und bei einem anderen neu starten! Aber Stop - wahrscheinlich willst und kannst du wg fehlender Betreuung von Kind 1 gar nicht arbeiten, sondern nur das Gehalt aus einem Vollzeit BV abgreifen...


Bone

Beitrag melden

Du benötigst also einen Rat, wie man am besten bescheißt? Rechnest du wirklich damit, da einen Ratschlag von einer Anwältin zu bekommen wie man das am besten bewerkstelligt?


cube

Beitrag melden

Ganz rechtlich korrekt müsstest du selber kündigen, wenn du zu deinem AG eben nicht zurück willst. Dann erhältst du eben ALG bis du einen neuen Job gefunden hast. Achtung: ALG geht natürlich nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Ist dein Kind denn ab offiziellem Arbeitsbeginn betreut? In VZ? Wenn nicht, musst du eh kündigen, da du deinen Vertrag gar nicht erfüllen kannst. ALG fällt dann aber auch weg - weil du ja gar nicht arbeiten kannst. Sich krank schreiben lassen geht nicht - entweder bist du tatsächlich krank oder du musst arbeiten gehen. Ob du wegen Mobbing wieder krank wirst, kann der Arzt aber eigentlich erst beurteilen, nachdem du wieder angefangen hast zu arbeiten. Oder bist du jetzt schon krank deswegen? Hast du eine AU, kann es kein BV geben. Erst, wenn du wieder gesund bist, kannst du ein BV bekommen. Und die KK wird genau hinschauen, wenn du nach evt. wochenlanger AU plötzlich wieder gesund bist, weil ein BV winkt. Du siehst, darauf zu hoffen, dass man wegen was auch immer ein BV bekommt, um weiterhin Geld für einen Arbeitsplatz zu bekommen, den man eigentlich nie wieder betreten will, funktioniert nicht so einfach. Sorry. Nimm den korrekten Weg und kündige oder fang an zu arbeiten und schau erst mal, ob du wirklich weiterhin gemobbt wirst. Gegen Mobbing kann man sich auch wehren.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...