Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwangerschaft

Frage: schwangerschaft

Mitglied inaktiv

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hallo, meine frage ist: ich bin vor kurzem gekündigt worden, was wäre wenn ich jetzt schwanger werden würde, was kann ich beim arbeitsamt beantragen ?? bin verheiratet und habe keine kinder...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können bis zu Beginn des Mutterschutzes weiter Arbeitslosengeld 1 bekommen, dies bis zum Ende des Mutterschutzes von der Krankenkasse. Danach werden Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen erhalten noch keine Leistung und von dort. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Versteh die Frage nicht wirklich muss ich gestehen. Willst Du arbeiten oder nicht ? Könnt ihr es Euch leisten ein Kind zu bekommen mit nur 300€ Elterngeld für ein Jahr ? Dann wäre es ein passender Zeitpunkt sich nun nix neues zu suchen und eine Svhwangerschaft anzustreben. Willst Du arbeiten dann melde Dich arbeitslos und suche aktiv einen Job. ALG1 kommt drauf an was Du vorher verdient hast. ALG1 zählt aber nicht beim Elterngeld als Einkommen.


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