Hopsala
Guten Tag Frau Bader, momentan wird in Elternteilzeit gearbeitet (vor der Elternzeit 100% beschäftigt) - die beantragte Elternzeit endet am 16.08.22. Das weitere Kind soll Ende Oktober auf die Welt kommen - somit würde die beantragte Elternzeit vor Beginn der Mutterschutzfrist enden. Aufgrund von Corona wird wohl ab April 22 während der Elternteilzeit ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. So wie ich es verstanden habe - wird ab April das Teilzeitgehalt als Mutterschaftslohn fortgezahlt. Ab 17.08. wäre dann eine "Pause" bzw. würde das 100%-Beschäftigungsverhältnis wieder aufleben (allerdings mit gleichzeitigem Beschäftigungsverbot?). Ist es auch möglich ab April 22 die 100% ausgezahlt bekommen - (vermutlich nicht?)- höchstens ab dem 17.08 oder müsste dazu die Elternzeit bis zu den neuen Mutterschutzfristen verlängert werden, um auch in den Genuss von Elterngeld in Höhe des vorigen 100%-Gehalts zu kommen ?
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Sonst würden Sie ja wegen der Schwangerschaft anders/ besser behandelt werden. Liebe Grüße NB
mellomania
Wenn in der tz ein bv ausgesprochen wird erhältst du das Gehalt weiter. Du musst nach der ez deinen Vertrag vollumfänglich erfüllen können und so bis Mutterschutz arbeiten. Könntest du das ohne bv nicht, weil Kind nicht so betreut, kannst du es nicht anmelden. Dann musst du deinen Vertrag entweder dauerhaft auf so ändern wie du von der Betreuung her arbeiten könntest oder, wenn noch ez übrig, diese mit der tz bis auf einen Tag vor dem neuen Mutterschutz verlängern. Im Mutterschutz erhältst du dann wieder vollzeit, wenn eben beides einen Tag vor dem Beginn endet. Aber eine vorzeitige Beendigung um in ein bv zu gegen und 100 Prozent zu erhalten geht nicht!! Du musst auch fürs bv sofort einsatzfähig sein. Wenn es aufgehoben wird weil ersatztätigkeiten etc. EG richtet sich wieder nach dem verdienst der letzten 12 Monate vor Geburt In deinem Fall dann tz.
Mitglied inaktiv
Ab April bekommst du logischerweise nur das Teilzeitgehalt im BV. Ab Ende Elternzeit kannst du nur 100% vollzeit Lohn im.BV bekommen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Dein älteres betreut ist. Das neue Elterngeld bemisst sich grundsätzlich auf die 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutz. Ob du noch in Elternzeit bist spielt keine Rolle
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger, im öffentlichen Dienst beschäftigt und in zwei Monaten steht bei mir eine Dienstreise/Fachtagung an. Als ich die Reise beanragt und gebucht habe, wusste ich noch nichts von der Schwangerschaft. Die Fachtagung findet in der Schweiz statt, das sind 10 Stunden Zugfahrt. Die Tagung selbst findet drei Tage ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben