Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft verheimlichen ?

Frage: Schwangerschaft verheimlichen ?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin in einer schweren Situation: Ich bin derzeit Angestellte zur Unterweisung in einem großen öffentlichen Unternehmen (Öff. Dienst), angestellt zur Unterweisung für ein Jahr. Am 05.05.2004 sollte ich meinen neuen unbefristeten Vertrag als Angestellte im öff. Dienst bekommen. Voraussetzung für den neuen Vertrag ist, das Bestehen der theor. Prüfung und eine positive Bewertung meiner praktischen Arbeit. All das ist erfüllt. Nun könnte ich meine Anstellung zur Unterweisung verkürzen bis 30.03.04, da wäre ich ca. in der 17. Sw-Woche. Man würde also noch nicht so viel sehen vom BAuch. Soll ich meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft verheimlichen oder bin ich verpflichtet, ihm das unverzüglich mitzuteilen? Meine Angst ist nur: Bekomme ich dann einen neuen Vertrag angeboten? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich an deiner Stelle würde es wohl nicht sagen. Zumindest dann nicht, wenn du weder gefährliche Arbeiten machen musst oder man den Bauch noch nicht sieht. Ob du trotzdem den Vertrag kriegen würdest ist fraglich bei der momentanen Arbeitsmarktslage. Von daher würde ICH es wohl für mich behalten.. ist zwar auch doof einerseits, aber besser als dann ohne Job dazustehen oder ?


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