Septembererbse
Guten Tag, ich fange eigentlich im Februar wieder an zu arbeiten. Ich war dann 18 Monate in Elternzeit. Nun dürfte ich wieder positiv testen. Als Erzieherin war ich bei unserer ersten Tochter sofort im Beschäftigungsverbot und habe volles Gehalt weiter bekommen. Das werde ich auch in dieser Schwangerschaft zu 100%. Wie verhält sich das jetzt? Bleibe ich einfach in Elternzeit und gehe nicht ins BV über. Oder geht die Elternzeit ins BV über und ich bekomme dann wieder Gehalt? Der AG weiß noch nichts. Wollte erst wissen was für Rechte ich habe. Lieben Dank!
s.u.
basis
Du meldest Dich spätestens am Tage deines Arbeitsbeginns beim AG, teilst ihm die Schwangerschaft mit und der wird dann über den Betriebsart den Immunstatus bestimmen lassen und eine Gefahrenbeurteilung machen und entscheiden, ob er Dich ins BV schickt oder Dich gemäß den aktuellen Gesetzen anderweitig einsetzen kann. Nett wäre es sicherlich, wenn Du es vorher mitteilst, es würde aber reichen, wenn es am ersten Arbeitstag ist (oder später, dann musst Du im Zweifel auf eigene Gefahr hin arbeiten) - dann musst Du aber halt mindestens an dem Tag erst mal hin. Dem Geschäftsfrieden zuliebe würde ich es vorher mitteilen, dann kann das ganze Prozedere ja vorher abgewickelt werden und vor allem hat der AG genug Zeit so kurzfristig noch einen Ersatz zu finden. Er hat ja mit Dir geplant. Wenn ein geeigneter Arbeitsplatz gefunden ist, gehst Du arbeiten, im ersten Fall bekommst Du dann wieder ein BV und stehst Zuhause bereits, falls sich die Situation ändert und dein AG doch einen schwangerschaftsverträglichen Arbeitsplatz im Büro für Dich hat. Geld bekommst Du dann für die ab Februar vereinbarte Arbeitszeit. In jedem Fall muss Kind 1 entsprechend betreut sein, damit Du arbeiten gehen könntest. Sonst auch kein BV. Ich gehe mal von Betreuung aus, denn Du wolltest ja arbeiten gehen. EZ hast Du keine dann mehr, die ist ja beendet. Es sei denn Du verlängerst diese mit Zustimmung des AG. Das wäre aber, sofern Du arbeiten gehen kannst, eher dumm, den dann bekommst Du ja kein Geld - egal ob du dafür arbeiten gehst oder im BV bist. Und das wirkt sich dann weiterhin negativ auf dein neues EG aus. Da hast Du ja eh schon mindestens 4 Monate mit 0-Runden drinnen.
Mitglied inaktiv
Warum stellst du sie nochmal?
cube
Wieso sollte sich die EZ verlängern? Du hast 18 Monate beantrag, die EZ endet also ganz normal. Natürlich kannst du sie verlängern. Wäre aber Unsinn, oder? Du gehst - wie bereits geschrieben - am ersten hin, stellst deine Arbeitskraft zur Verfügung. Erhältst du ein BV, schön, Wenn es einen anderen Arbeitsplatz gibt, arbeitest du halt dort bis zum Mutterschutz. Ich gehe davon aus, du hast eine Betreuung für dein Kind, da deine EZ ja offiziell endet. Hast du keine Betreuung, weil geplant war, noch innerhalb der EZ wieder schwanger zu werden und sofort ins nächste BV zu gehen - das könnte in die Hose gehen. Der AG ist verpflichtet, dir nach Möglichkeit eine Ersatztätigkeit anzubieten. Erst wenn er das nicht kann, müsste er ein BV aussprechen. Ein BV gibt´s aber eben nur, wenn du auch arbeiten gehen könntest. Also ohne Betreuung kein BV. Denn theoretisch könnte der AG dich ja auch erst in ein BV schicken, dann aber doch eine Tätigkeit für dich finden und zurück beordern. Aber das weißt du ja sicher bereits. Im Übrigen frage ich mich immer wieder, wieso Erzieherinnen so oft ein BV bekommen/meine, dies bekommen zu müssen. Ist man nicht verpflichtet, sich entsprechend Impfen zu lassen? Würde mich ernsthaft mal interessieren, denn ich verstehe den Zusammenhang Erzieherin = BV wirklich nicht.
DortmundLady124
Gegen CMV kann man sich beispielsweise nicht impfen lassen, welches durch Kleinkinder übertragen werden kann. Und nur circa die Hälfte der Schwangeren ist immun dagegen. Deshalb wahrscheinlich die hohe Zahl
Mitglied inaktiv
Cube: Im Übrigen frage ich mich immer wieder, wieso Erzieherinnen so oft ein BV bekommen/meine, dies bekommen zu müssen. Ist man nicht verpflichtet, sich entsprechend Impfen zu lassen? Würde mich ernsthaft mal interessieren, denn ich verstehe den Zusammenhang Erzieherin = BV wirklich nicht. Cytomegalie und Ringelröteln sind nicht impfpräventabel. Die Durchseuchungsraten betragen bei CMV 50% und bei Ringelröteln 67%. CMV wird aber nur im Krippenbereich und in gemischten Einrichtungen bei der Kinderbetreuung benötigt. In reinen "Ü3" Gruppen wird CMV nicht zwingend benötigt. Ringelröteln Immunität benötigt man nur für die ersten 20 SSW, danach führt es nicht mehr zu einem BV. Die übrigen schwangerschaftsrelevanten Infektionskrankheiten kann man impfen (außer Scharlach). Personalausfälle entstehen, wenn die betrieblichen Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen wurden, die Impfungen nicht durchgeführt wurden oder der Betriebsarzt die Bestimmung der Immunitäten nicht fachgerecht durchführt. Verbreitet war auch die Unsitte, dass die Gynäkologen (aus Unwissenheit) Beschäftigungsverbote für Erzieherinnen ausstellten. Das ist heute hoffentlich die absolute Ausnahme. Eine Impfpflicht gibt es auch nicht für Erzieherinnen, aber ihre arbeitsvertragliche Treuepflicht erfordert die aktive Mitarbeit, indem die Erzieherin mindestens mal den Impfpass bereithält und die betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt. Es scheint auch Einrichtungen zu geben, die aus Unsicherheit, Angst und Bequemlichkeit pauschal freistellen. Da bleibt zu hoffen, dass die KK diesem Mißbrauch einen Riegel vorschieben. Nach dem neuen MuSchG ist jeder Arbeitgeber gehalten, Umsetzmöglichkeiten und Ersatztätigkeiten zu nutzen. Und da geht im Kita Bereich eine ganze Menge.
cube
Ich danke dir! Jetzt bin ich wirklich schlauer und kann das Ganze besser einordnen.
mellomania
glaub nicht dass das durch is.haben so einige auf dem tisch die dann auffallen, da sie nur bis ende 20. ssw laufen.
Mitglied inaktiv
haben so einige auf dem tisch die dann auffallen, da sie nur bis ende 20. ssw laufen. Mellomania, da kannst du doch sofort in der Praxis anrufen und nachfragen, ob es wegen der Immunität ausgestellt wurde, und dann wird das rückgängig gemacht. Der Betriebsarzt wird wegen fehlender Rötelnimmunität allerdings auch bis zur 20.SSW freistellen. Die Ringelröteln werden seit neuerem nicht mehr an den Schulen berücksichtigt, außer wenn Krankheitsfälle auftreten.
mellomania
ich kann schlecht in der praxis anrufen. das darf ich eben nicht
Mitglied inaktiv
du darfst selbstverständlich in der Praxis nachfragen, ob sie das Attest aufgrund der Arbeitsbedingungen (Infektionsgefährdung, Schule) ausgestellt haben oder aufgrund einer medizinischen Indikation. Fürs erstere sind die Ärzte ja gar nicht zuständig. Und diese Frage MUSS der Arzt beantworten, sie berührt nicht das Patientengeheimnis. Allerdings kann m.E. nur der Schulleiter dich dazu beauftragen - du bist ja nicht der Arbeitgeber/Chef der Mitarbeiterinnen. Und wenn die Praxis mit Datenschutz kommt, dann stelllst du die Frage in einem ganz offiziellen Schreiben - schriftlich - und mit Terminsetzung.
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