MareikeBaby2018
Hallo Frau Bader, ich bin in der 8 SSW seit dem 10.06.2017 weis ich von der SS. Ich bin noch bei meiner Mama zuhause angemeldet. Ich habe von meiner Ärztin ein Beschäftigungsverbot bis zum 29.01.2018 erhalten. Ich stehe in einem befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis wo ich 1200 Brutto verdient habe. Netto ca. 800,00€.Meine Mama absolviert seit dem 12.08.2013 ein Privatinsolvenzverfahren und ist Vollzeit berufstätig. Da nun die Pfändungsfreigrenze meiner Mama angehoben wurde, verbleibt ihr fast nur noch 300 € zum Leben. Kann ich eine Antrag stellen damit ich ein Zimmer dort habe und Mietzahlungen abzugeben habe? Wo kann ich einen Antrag stellen wegen Erstaustattung, Schwangerschaftskleidung. Ich weis mir keine Rat wie wir ohne Hilfe diese Dinge Beschaffen könne. Da meine Mama nicht mehr in der Lage ist mich mit zu unterstützen in der Schwangerschaft. Können Sie mir eine allgemeine Info vielleicht geben? Dann habe ich noch eine Frage bzgl. des Mutterschaftsgeldes. Ich bin zum 31.05.2018 befristet in Teilzeit . Ab wann muss ich Mutterschaftsgeld und ab wann Elterngeld beantragen? Wird das Geld eventuell zu meiner Mama ihrem Insoverfahren gerechnet oder wäre es am besten bei meiner Mama auszuziehen? Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen ..
Hallo, 1. Insolvenz ist nicht mein Thema 2. Beim Jobcenter bekommen Sie Leistungen für die Erstausstattung 3. MG: Automatsich KK 4. Nach der Geburt bei der EG-Stelle Liebe Grüße NB
Kristiiin
Sie sind in der 8.SSW und wissen dies seit über 6 Wochen? Interessant. Das mit dem BV bis 29.01. macht rechnerisch leider auch keinen Sinn, da Ihr Mutterschutz erst später beginnen würde... Warum eine unter 25-Jährige mit TZ-Job in SSW 1 (bzw. iwann zw. Empfängnis und SSW 8, geht nicht aus Ihrem Text hervor) ein BV bekommt... darüber urteile ich Mal nicht weiter (ist ja auch nicht mein Recht)... Wenn Sie mit Ihrer Mutter in einer Wohnung leben und Sie nachweislich als Tochter einen gemeinsamen Haushalt führen, kann es durchaus sein, dass man Sie "da mit reinzieht", das wäre dann aber bereits passiert und kommt nicht plötzlich mit einer bevorstehenden Mutterschaft. Hier kann nur ein Fachanwalt richtige Auskunft geben. Mit Ihrem Elterngeld hat das aber nichts zu tun, da Sie gehaltstechnisch sowieso "am Minimum" sind und dann auch keinen Job mehr haben ergo kein Elterngeld. 300,- € liegen weit unter der Pfändungsgrenze (von 1079,-€). Auch hier kann iwas nicht stimmen. Wenn 300,-€ nach allen Fixkosten (Miete, Strom, Handy, evtl. Busausweis, etc) übrig bleiben, sollte dies für 1 Person doch locker reichen! Wieso bleiben nach Hebung der Grenze "nur noch 300,-€"... schon wieder komisch, sollte dann doch mehr sein ;). Sie können jederzeit mit Ihrer Mutter einen (Unter-)Mietvertrag aufsetzten gemäß dem Sie Betrag-X an Miete zahlen für Ihr Zimmer. Evtl gibt es dann Wohngeld. Es ist auch nicht die Aufgabe Ihrer Mutter Sie zu unterstützen, Sie sind volljährig und berufstätig. Hier muss der Kindsvater einspringen! Er kann unter anderem zu Unterhaltszahlungen schon vor der Geburt verdonnert werden. Nach der Geburt bekommen Sie in jedem Fall Kindergeld (192,-€) und Unterhalt (mindestens 150,-€). Unterstützung bei der Erstausstattung gibt es auch von der Caritas.
Ähnliche Fragen
Guten Tag , ich habe einen befristeten Werkstudentenvertrag von 20 Wochenstunden . Über meine Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Zahlungen im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz , aufgrund meiner Sozialversicherung als Werkstudentin. habe ich in der Schwangerschaft Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts vom Arbeitgeber her , im B ...
Guten Abend Frau Bader, Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...
Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld