Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ab dem 1. Febraur 2015 ein Volontariat in der Unternehmenskommunikation bei einem großen Automobilhersteller beginnen. Das Volontariat ist auf 2 Jahre befristet und es besteht eine 3-monatige Probezeit. Laut Vertragsformulierung handelt es sich meiner Meinung nach klar um einen Ausbildungsvertrag: "Das Unternehmen verpflichtet sich zu einer umfassenden und gründlichen Ausbildung auf allen wesentlichen Gebieten der ..." Anfang der Woche habe ich nun erfahren, dass ich in der 5. Woche schwanger bin. Obwohl das alles sehr ungeplant war, freue ich mich jetzt sehr auf das Kind. Nun aber meine Frage: Wie gehe ich mit der Schwangerschaft in Bezug auf meine neue Arbeitsstelle um? Da das Risiko einer Fehlgeburt vor der 12. Schwangerschaftswoche ja immer besteht, würde ich vor Ablauf dieser Zeit gerne sowieso nichts sagen. Theoretisch müsste ich dann aber die Schwangerschaft trotzdem in der Probezeit verkünden. Kann das zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung führen? Eine weitere Frage wäre, ob in solchen Fällen die Möglichkeit besteht, das Volontariat für die Zeit des Mutterschutzes zu unterbrechen und diese für die Ausbildung verlorenen Monate hinten dran zu hängen? Für eine Antwort danke ich im Voraus, freundliche Grüße
von elena88 am 14.01.2015, 18:25