Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger werden nach der Elternzeit oder vorher?

Frage: Schwanger werden nach der Elternzeit oder vorher?

Sammy20

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin mit meinem ersten Kind Schwanger. Mein Arbeitgeber möchte sofort nach der Geburt wissen wie viel Std ich arbeite möchte, wenn ich wieder komme. Bisher hatte ich eine Vollzeitstelle. Würde ich angeben das ich wieder Vollzeit arbeiten möchte und dann 1-2 Monate danach wieder Schwanger werden.(Elternzeit 2 Jahre) Würde ich dann wieder mein volles Gehalt bekommen? Oder ist es besser in der Elternzeit wieder Schwanger zu werden? Bei einer Schwangerschaft würde ich sofort Beschäftigungsverbot bekommen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie beantragen nach der Geburt (7 Wo vor Beginn) am besten 2 Jahre EZ. Ob Sie TZ in der EZ arbeiten wollen, müssen Sie dabei noch nicht entscheiden - erleichtert aber die Planung des AG und Ihre Chancen auf einen TZ-Job. In der EZ bekommen Sie, egal ob BV oder nicht, keinen Lohn. Liebe Grüße NB


mellomania

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jetzt bekommt doch erstmal das erste kind. wenn du zwei jahre elternzeit haben möchtest und danach arbeiten, mussst du die elternzeit direkt nach geburt melden. du kannst auch innerhalb der elternzeit arbeiten, aber nur bis zu 30h. dein chef kann wollen was er will. sagen musst du ihm das überhaupt nicht. du weißt ja noch gar nicht, wie dein kind betreut ist und ob alles klappt. danach richtet sich nämlich, wie du arbeiten kannst. ob du ein bv bekommst oder nicht spielt keine rolle denn ohne betreuung deines kindes erhälst du kein bv. da du ja nicht arbeiten KÖNNTEST. wenn du nach den zwei jahren elternzeit vollzeit arbeitest bekommst du natürlich mehr eltenrgeld wie wenn du nur teilzeit arbeiten kannst. und der AG ist angehalten, den arbeitsplatz zu prüfen und dann erst, wenn es überhaupt keine möglichkeiten gibt, ein bv auszusprechen. und ob du ein medizinisches bv erhälst, kannst du jetzt, schwanger mit dem ersten, für eine schwangerschaft die noch gar nicht da ist, auch nicht wissen. damit rechnen wird schiefgehen, da alles wie gesagt von der betreuung des kindes abhängt. und in der eltenrzeit ohne arbeiten gibt es eh kein bv. daher, bekomm erstmal das erste, melde deine zwei jahre elternzeit und wenn du absehen kannst, wie das kind betreut ist, meldest du deine arbeit wieder an.


Felica

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Melde 2 Jahre EZ an und teile dem AG mit das du in der EZ in TZ einsteigst. Am besten direkt die Wunschstunden reinschreiben und auch die Arbeitszeiten. Wann du wieder einsteigst würde ich in erster Linie davon abhängig machen ab wann du zuverlässig eine Kinderbetreuung hättest. Bedenke, in vielen Gemeinden werden neue Kinder nur ab August angenommen, dann fängt auch fast immer erst die Eingewöhnung an für die man durchaus noch so 3-6 Wochen planen sollte. Auch haben viele Einrichtungen wegen der Sommerferien noch im August Schließzeit. Das gilt gleichfalls für Tagesmütter. Heißt, je nachdem wann dein ET ist, wie ihr das lösen wollt und könnt, solltet ihr da auch die 2 Monate EG berücksichtigen die dein Mann nehmen könnte. Damit ihr die vollen 14 Monate Basis-EG abdecken könnt. Oder was noch besser wäre, du nimmst 10 Monate Basis-EG (die Zeit des Mutterschutzes ist mit drin) und 4 Monate EG Plus. Vorteil wäre, wenn du direkt die TZ in der EZ angibst und der AG widerspricht dem nicht, gilt das als fest. Solltest du dann wieder schwanger sein und es sollte wirklich ein BV kommen, dann bekommst du das BV über die TZ-Vereinbarung. Der Ag kann dann kein Rückzieher mehr machen. Sollte es nicht so klappen wie ihr plant, zB weil du keine Kinderbetreuung hast, kannst du immer noch die TZ-Vereinbarung dann kündigen und bleibst halt im 2ten Jahr auch noch daheim. Da kann der AG nicht widersprechen. Nimmst du aber weniger als 2 Jahre und musst dann verlängern, dann kann er durchaus widersprechen und dann müsstest du im blödesten Falle kündigen. Zum neuen Mutterschutz kannst du dann die laufende EZ auch ohne Zustimmung deine AG kündigen, so das du das volle Mutterschaftsgeld bekommst - gerechnet auf VZ. Auch dann wenn du in der EZ in TZ gearbeitet hast oder gar nicht, du musst da dann nur selbst aktiv werden. Solltest du zeitnah wieder schwanger sein, berechnet sich das neue EG aus dem was du in den 12 Monaten vor Geburt des neuen Kindes verdient hast. Wobei die Monate in denen du Mutterschutzgeld bezogen hast und längstens 14 Monate (deshalb der Rat 10 Monate Basis, 4 Monate EG Plus) ausgeklammert werden. Und man auch noch Geschwisterbonus bekommt. Solange das 2te Kind also geboren wird bevor das älteste 18 Monate alt wird, bekommst du auch ohne das du gearbeitet hast das gleiche EG raus. Danach sinkt es je nachdem ob du dann arbeitest oder nicht entsprechend. Sollte es ein KS werden und du musst entsprechend mindestens ein Jahr mit der nächsten Schwangerschaft warten, dann würde ich mit dem AG einfach reden sobald du eine sichere Kinderbetreuung hast ob er der Verkürzung der EZ zustimmt. Sofern du unbedingt dann VZ arbeiten willst. Oder du nimmst die paar € weniger EG beim zweiten in Kauf und genießt es dann 1-2 Jahre nur in TZ zu arbeiten. Oft ist der Unterschied zwischen 40 und 30 Std die Woche nämlich nicht derartig gravierend das es den Stress wert ist. Würde ich einfach mal durchrechen.


luvi

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Hallo, Möchtest du in Elternzeit gehen bzw. wenn ja, in Elternzeit Teilzeit arbeiten? LG luvi


Strudelteigteilchen

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Eigentlich ist die Antwort ganz einfach: Wenn Du Elterngeld auf den VZ-Lohn haben möchtest, muß K2 entweder maximal 14 Monate nach K1 geboren werden (dann zählt das Einkommen von vor K1), oder Du mußt zwischen Elternzeit K1 und Mutterschutz K2 wenigstens 12 Monate Vollzeitlohn bezogen haben (dann hast Du neuen Anspruch aufgebaut). Zumindest gilt das dann, wenn Du für K1 mehr als 12 Monate EZ nehmen möchtest. Wenn Du sofort nach einem Jahr EZ wieder VZ einsteigen willst, ist der Abstand egal, denn dann werden die VZ-Monate von vor K1 mit den VZ-Monaten danach gemischt.


Sammy20

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Vielen Dank für die Antworten. Ich arbeite als Erzieherin. Bei uns bekommen wir sofort Beschäftigungsverbot. Aber dann weiß ich ja Bescheid was ich bei meinem Arbeitgeber angeben kann. Ich möchte zwei Jahre zuhause bleiben.


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