Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger werden in Elternzeit.

Frage: Schwanger werden in Elternzeit.

Miss_amicelli

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Hallo Liebe Fr. Bader, Ich habe am 4.11.2012 ein sohnbekommen. Habe erstmal 2 jahre elternzeit beantragt. Vorher habe ich vollzeit bei einem internisten gearbeitet. Nun möchten wir ein 2. kind und meine frage an sie: ich werde so wie es aussieht mein 1. kind bis zum 36. Lebensmonat selbst zuhause betreuen und wenn ich mein elternzeit auf 3 jahre verlänger und in der zeit bis elternzeit zu ende ist schwanger werde was für elterngeld bekomm ich dann für das 2. kind???? Wie läuft es dann mit meiner AG?? Wird meine stelle dann wieder für 3 jahre freigehalten bis ich wieder arbeiten gehe??? Bin so ratlos und unsicher. Ich habe beim 1. kind 745,13 € elterngeld bekommen und nur für die 12 monate. Für das 2. jahr bekomm ich kein geld. Bitte helfen sie mir bei der entscheidung!! Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Dein Elterngeld wird 300€ betragen. + 75€ Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist. Bekommt ihr irgendwelche staatlichen Leistungen ( Wohngeld etc ) wird es voll als Einkommen gerechnet. Dein Job bleibt erhalten. Kannst dann wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen. Beginnt der Mutterschutz vor Ende der jetzigen Elternzeit kannst Du diese abbrechen und bekommst dann vollen Mutterschutzlohn in der Mutterschutzzeit


Miss_amicelli

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Danke für deine antwort sternenschnuppe :) Wir bekommen keine staatl. Hilfe oä! Mein mann geht arbeiten. Wann bekommt man denn des selbe elterngeld wie bei kind 1 ??? Muss ich dazu jetzt schwanger sein geht das nur eine bestimnte zeit?? Lg


Sternenschnuppe

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Wenn das 2 auf der Welt ist bis das erste max. 15 Monate alt ist. Dann ist es durch den Geschwisterbonus noch gleich hoch. Ab da sinkt es jeden Monat. Alles ohne Verdienst ab dem 12. Monat geht als Nullrunde in die neue Berechnung.


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