Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger und putzjob

Frage: schwanger und putzjob

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Freundin hat einen Minijob als Putzhilfe. Nun ist sie schwanger und wir fragen uns, ob es bei Putzjobs andere Fristen gibt, oder ob sie bis zum Mutterschutz putzen gehen darf. Danke für die Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich ja.Es kommt aber ein Beschäftigungsverbot in Betracht. Hierzu das Gesetz (s.u.) Gruß, NB MuSchG § 4 Weitere Beschäftigungsverbote -------------------------------------------------------------------------------- (1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,4. mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,5. mit dem Schälen von Holz,6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,8. mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.(3) Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit1. Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,2. Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo ist verboten.


Mitglied inaktiv

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Hallo! Minijob bleibt Minijob egal welche Tätigkeit man dort ausübt. Es gelten die gleichen Fristen, wie bei einer Ganztagsstelle. Frau Bader hat die ausführlichere Version schon mehrfach dargelegt. "Suchfunktion". Gruß Daniela


Mitglied inaktiv

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Es geht uns hier ums Putzen! Es gibt ja bestimmte Arbeitsfelder z.B. in der Altenpflege , bei denen bestimmte Arbeiten nicht mehr ausgeführt werden dürfen, weil die Gesundheit der Schwangeren gefährdet sein kann. Putzen ist ja doch noch was anderes als am Schreibtisch sitzen.


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