Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Vielleicht können Sie mir helfen. Ich weiß seit 8.1.08, dass ich schwanger bin (erster Arztbesuch). Unsere Firma wurde am 01.01.08 einem neuen Geschäftsführer übergeben. Es wurde vereinbart, dass ich (obwohl ich in der 2. Firma meines Ex-Chefs angestellt war) schon für den neuen Chef arbeite. Am 3.1. hat er mir angeboten, mich auf 30h/Woche einzustellen. Ich habe gleich zugesagt. Dann tat sich eine Weile nix. Am 11.1. teilte er mir dann mit, dass er mich auf jeden Fall einstellt, allerdings wie gehabt auf 400€-Basis. Den Vertrag läßt er mir zukommen. Am Freitag (15.2.) habe ich dann endlich nach langem Bitten meinen Vertrag unterschrieben. Vertragsdatum ist auf dem Papier der 01.01.08 und das Arbeitsverhältnis beginnt/begann ebenfalls am 01.01.2008. Jetzt meine Frage. Wenn ich ihm jetzt mitteile, dass ich schwanger bin, kann er mich kündigen, wenn er beweisen kann, dass ich bereits vor Unterschreibung des Vertrages von der Schwangerschaft gewußt habe. Laut Mutterpass wurde sie am 08.01.08 festgestellt. Kann er den Mutterpass verlangen oder reicht ein Attest vom Arzt. Kommt mir das vielleicht zugute, dass das Vertragsdatum am 01.01.08 ist? herzlichen Dank im Voraus und liebe Grüße Ina
Hallo, nein-selbst wenn er Sie gefragt haätte, hätten Sie lügen dürfen. Ihnen kann nichts passieren. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund und darf auch normalerweise bei Bewerbungen = Arbeitsvertragsanbahnungen verschwiegen werden. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
und nein, er darf da nicht einsehen. Er kann allerdings eine SS - Bestätigung von Dir verlangen, die Dein Frauenarzt gegen eine Gebühr (die der Arbeitgeber erstatten muß) ausstellt. Eine schöne Kugelzeit wünsche Ich... LG Peeka
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