Mitglied inaktiv
Meine Frage ist folgende, ich habe I Oktober mein Arbeitsverhältnis zum 31.01. gekündigt und fange zum 01.02.2001 bei einem neuen Arbeitgeber an. Jetzt bin ich schwanger geworden. Wann muß ich dies dem neuen Arbeitgeber mitteilen und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus (habe 6 Monate Probezeit). Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv
Nun, man SOLL dem AG die SS mitteilen, aber muß nicht... Mit dem "Eintritt" der SS ist man faktisch aus der Probezeit draußen, da einer Schw. nicht mehr gekündigt werden darf....(grobe pers. Verfehlungen / betrbed. Gründe mal ausgenommen). Tja, nun stellt sich das ganze also eher als taktische Sache... Willst Du bei dem neuen AG "mehr" erreichen oder eben nur arbeiten und nach der Geburt in ErzUrl. gehen? Ist nicht so einfach so eine Frage zu beantworten,.... Désirée
Mitglied inaktiv
Hi! Das ist eine schwierige Situation, ich hab sie auch ähnlich hinter mir. Ich hab am Tag nach der Zusage für eine Stelle ab 1.12. erfahren, daß ich schwanger bin (jetzt 9.SSW) ich habe es sofort meinem neuen AG mitgeteilt, weil es in meinen Augen einfach so der bessere Weg war, und meine bisherige Stelle mir auch nicht verloren gegangen wäre. Ich hab den Job trotzdem bekommen. Ich hoffe, bei Dir geht auch alles glimpflich aus und so, wie du es dir wünschst! Überleg dir gut, wie du deinen neuen AG einschätzt! Sagen mußt Du wirklich nichts. Die Frage ist nur, wie das Arbeitsklima sein wird, wenn er sich so überrumpelt fühlt! Liebe Grüße und viel erfolg! Isabelle
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