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Hallo frau bader, Ich habe aktuell zwei jahre elternzeit und werde wahrscheinlich bei einem anderen arbeitgeber in teilzeit arbeiten gehen. Wrnnr ich nun im zweiten jahr erneut schwanger werden würde, wer zahlt denn dann das mutterschaftsgeld bzw bei wem beantrage ich dann die neue ez? Beim alten oder neuen arbeitgeber?
Hallo, üblicherweise ist die Teilzeit bei dem anderen Arbeitgeberauf Auf die Elternzeit begrenzt. Damit endet, wenn man die Elternzeit vorzeitig beendet, auch der Vertrag über die Teilzeittätigkeit. Dann erhält man das volle Mutterschaftsgeld vom alten Arbeitgeber. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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